Fortbildungsprüfungen

Industriemeister Chemie

Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Chemie sind qualifiziert in Unternehmen der chemischen Industrie, handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
 

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Chemie haben.
Die Zulassung können Sie über unser IHK-Online-Portal überprüfen lassen.

Informationen zur Prüfung

Im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist in folgenden Prüfungsbereichen zu prüfen:
  •   Rechtsbewusstes Handeln,
  •   Betriebswirtschaftliches Handeln,
  •   Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
  •   Zusammenarbeit im Betrieb.
Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die Handlungsbereiche:
  •   Chemische Produktion;
  •   Organisation, Führung und Kommunikation;
  •   Spezialisierungsgebiete.
Der Handlungsbereich „Chemische Produktion“ gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte:
  •   Verfahrens- und Anlagentechnik;
  •   Chemische Prozesse und Verfahren;
  •   Prozessleittechnik.
(3) Der Handlungsbereich „Organisation, Führung und Kommunikation“ gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte:
  •  Personalführung und -entwicklung;
  •  Betriebliches Kostenwesen;
  •  Verantwortliches Handeln im Betrieb (Responsible Care);
  •  Qualitätsmanagement;
  •  Information und Kommunikation.
(4) Der Handlungsbereich „Spezialisierungsgebiete“ gliedert sich in folgende Wahlqualifikationsschwerpunkte:
  • Syntheseplanung;
  • Automatisierungs- und Prozessleittechnik;
  • Technologie;
  • Betriebscontrolling.

Prüfungstermine

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Anmeldeschluss für die schriftliche Frühjahrsprüfung ist der 15. Januar und für die schriftliche Herbstprüfung der 30. Juni eines jeden Jahres.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt 567,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.