Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert die Landesregierung NRW Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung.
Der neu aufgelegte Bildungsscheck 2.0 startet am 02. Februar 2026 und unterstützt Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein Westfalen erneut dabei, ihre beruflichen Chancen durch gezielte Weiterbildung zu verbessern.
Mit dem Bildungsscheck erhalten Antragstellende einen finanziellen Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungen – unkompliziert, digital beantragbar und individuell nutzbar.
So funktioniert der neue Bildungsscheck ab 2026
Der Bildungsscheck 2.0 kann ab dem 02.Februar 2026 ausschließlich über das ESF Onlineportal beantragt werden. Der Zugang erfolgt dabei nur im individuellen Zugang, d. h. der Antrag wird von den Teilnehmenden selbst gestellt.
Wichtige Rahmenbedingungen: Nur individueller Zugang: Der Scheck wird direkt von der antragstellenden Person beantragt. Der BS 2.0 wird ohne Beratungausgegeben.
Vorlaufzahlung durch Antragstellende: Die Weiterbildung wird zunächst selbst bezahlt; die Förderung wird nach Abschluss ausgezahlt.
Notwendig sind:
Teilnahmebescheinigung
Rechnung des Weiterbildungsanbieters
Nachweis des Einkommens:
Das zu versteuernde Einkommen wird ausschließlich über den Einkommensteuerbescheid nachgewiesen (nicht älter als zwei Jahre).
50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben, bis max. 500 €.
Beruflicher Zusammenhang erforderlich:
Das Weiterbildungsziel muss im Kontext der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit stehen.
Welche Weiterbildungen gefördert werden
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen.
Dazu zählen unter anderem:
Erwerb oder Nachholen eines Berufsabschlusses
Fortbildungsabschlüsse und berufsbegleitende Studiengänge
Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse
Sachkundenachweise wie z. B. Ausbilderschein, Staplerschein oder Schweißschein
Kurse zur Erweiterung von Fach-, Sozial- oder Methodenkompetenzen (z. B. Kommunikation, Konfliktlösung, Projektmanagement)
Nicht gefördert werden Weiterbildungen, die gegen Grundrechte verstoßen, verpflichtend vom Arbeitgeber zu tragen sind, rein privaten Zwecken dienen oder z. B. auf Inhalte von L. Ron Hubbard zurückgreifen.
Für Fragen rund um den Bildungsscheck 2.0 hat die G.I.B. – Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (NRW) eine Hotline eingerichtet. Hier erhalten Antragstellende Unterstützung zu Antragsweg, Voraussetzungen und erforderlichen Nachweisen.
Servicezeiten: Mo.-Do.: 08:00-16:00 Uhr und Fr.: 08:00-14:00
Ihre Chance auf berufliche Weiterentwicklung Der Bildungsscheck 2.0 bietet eine wertvolle finanzielle Unterstützung für alle, die ihre beruflichen Fähigkeiten erweitern, einen Abschluss nachholen oder sich gezielt für die Zukunft qualifizieren möchten.
Die Weiterbildungsberatung der Niederrheinischen IHK (0203 2821-208) unterstützt Sie dazu kostenlos und neutral zur passenden Qualifizierung.
Nutzen Sie die Möglichkeit ab 02. Februar 2026 – einfach online beantragen, beruflich profitieren!