Niederrheinische IHK
Weiterbildung
Termine für unsere Lehrgänge und Seminare
Weiterbildungsberatung
Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln oder Ihr Team qualifizieren? Unsere Weiterbildungsberatung unterstützt Fachkräfte und Unternehmen dabei, schnell die richtige Weiterbildung zu finden.
Wir beraten Sie persönlich, unabhängig und zielgerichtet. Auf Wunsch bieten wir auch Inhouse‑Schulungen direkt in Ihrem Unternehmen an.
Zusätzlich können Sie sich jederzeit über das Nationale Online‑Portal für berufliche Weiterbildung „mein NOW“ informieren.
Unsere Weiterbildungsberatung hilft Ihnen, schnell und sicher die Weiterbildung zu finden, die wirklich zu Ihnen passt. Online, vor Ort und immer auf Augenhöhe.
Ob neues Wissen, neuer Job oder der nächste Karriereschritt: Wir machen Weiterbildung für Sie einfach.
Für Unternehmen: Weiterbildung strategisch nutzen
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Weiterbildung planbar und wirksam einzusetzen. Unsere Beratung hilft Ihnen, Ihre Mitarbeitenden gezielt zu stärken.
Wir bieten Ihnen:
- Analyse des Qualifizierungsbedarfs
- Auswahl passender Weiterbildungs- oder Qualifizierungsangebote
- Informationen zu Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Beschäftigte
Mit guter Weiterbildung binden Sie Talente, steigern Kompetenz im Team und sichern Wettbewerbsvorteile.
Für Bildungsinteressierte: Orientierung für Ihren Karriereweg
Sie möchten sich weiterqualifizieren oder einen nächsten Karriereschritt planen? Wir begleiten Sie dabei, den Überblick zu behalten.
Unser Angebot für Bildungsinteressierte:
- neutrale Beratung zu Abschlüssen, Karrierewegen und Perspektiven
- Infos zu Förderprogrammen für berufliche Weiterbildung
- Unterstützung bei der Suche nach passenden Kursen
- Hinweise zu Zugangsvoraussetzungen, Prüfungen und Abläufen
Für alle, die ihre Zukunft aktiv gestalten wollen.
Reinhard Zimmer, 0203 2821-208
Inhouse-Training für Unternehmen
Die Niederrheinische IHK bietet Ihnen flexible und individuell zugeschnittene Weiterbildungsmöglichkeiten. Nutzen Sie einzelne Themen aus unserem Weiterbildungsprogramm als firmeninterne Schulung – oder entscheiden Sie sich für ein maßgeschneidertes Konzept, das exakt auf Ihre betrieblichen Anforderungen zugeschnitten ist.
Unsere Inhouse-Trainings sind:
- praxisnah
- zielgerichtet
- effizient
- flexibel anpassbar
Gemeinsam entwickeln wir Weiterbildungsformate, die wirklich passen – für Ihr Team, Ihre Ziele und Ihren Unternehmenserfolg.
Maria Kersten, 0203 2821-487
Förderung
Verschiedene Förderprogramme unterstützen Beschäftigte und Privatpersonen dabei, berufliche Weiterbildungen finanziell leichter zu realisieren.
Aufstiegs-Bafög
Sie möchten Meister, Techniker, Fachwirt oder Fachkaufmann werden? Dann können Sie Ihre Weiterbildung mit dem Aufstiegs‑BAföG finanziell absichern. Bund und Länder unterstützen Sie unabhängig vom Alter und ohne Prüfung Ihres Einkommens oder Vermögens. So wird Ihre Aufstiegsfortbildung deutlich leichter finanzierbar.
Welche Weiterbildungen fördert das Aufstiegs‑BAföG?
Gefördert werden Lehrgänge der Höheren Berufsbildung, z. B.:
- Meisterkurse
- Techniker- und Fachwirtlehrgänge
- kaufmännische Fachkaufmann‑Weiterbildungen
- Aufstiegsfortbildungen in Voll- oder Teilzeit
- Fernlehrgänge, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen
Voraussetzungen für die Förderung
Je nach Lehrgangsform gelten Mindestanforderungen.
Vollzeitmaßnahmen:
- mind. 400 Unterrichtsstunden
- Abschluss innerhalb von 36 Monaten
- mind. 25 Unterrichtsstunden pro Woche an 4 Werktagen
Teilzeitmaßnahmen:
- mind. 400 Unterrichtsstunden
- Abschluss innerhalb von 48 Monaten
- mind. 18 Unterrichtsstunden pro Monat
Fernunterricht:
- Kurs erfüllt das Fernunterrichtsschutzgesetzes
Ausbau der Förderleistungen
Die Bundesregierung will das Aufstiegs-BAföG noch attraktiver machen und die Förderleistungen ausbauen. Demnach bekommt – wer sich nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung weiterbildet – künftig mehr Geld. Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten..
Die wichtigsten geplanten Verbesserungen:
- Der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben.
- Auch der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des handwerklichen Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten wird angehoben: von bisher 2.000 Euro auf 4.000 Euro.
- Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung werden statt bisher 50 Prozent künftig 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
- Wenn Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten, werden diese bei der Förderung nicht mehr angerechnet und kommen so den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugute.
- Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen wird von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind erhöht.
Mit der Reform will die Bundesregierung die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung stärken. Durch gesetzliche Klarstellungen sowie die Streichung der Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den Maßnahmenbeitrag des Aufstiegs-BAföG wird zudem der Vollzug spürbar entlastet.
Das Gesetz soll zum 1. August 2027 in Kraft treten.
Wer kann Aufstiegs‑BAföG bekommen?
Förderfähig sind Personen, die:
- einen anerkannten Berufsabschluss haben und Berufspraxis nachweisen
- ohne Erstausbildungsabschluss zur Aufstiegsprüfung zugelassen sind
(z. B. Studienabbrecher, Abiturienten mit Berufspraxis) - bereits einen Bachelor haben und eine weitere Aufstiegsqualifizierung anstreben
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag läuft schriftlich über die zuständige Behörde. In NRW ist das die Bezirksregierung Köln – Dezernat 49. Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Weiterbildung.
Wichtig:
- Unterhaltsbeiträge gibt es nur ab dem Monat des Lehrgangsbeginns
- keine rückwirkende Zahlung möglich
- Lehrgangs‑ und Prüfungskosten müssen spätestens zum Ende der Maßnahme beantragt werden
Alle Antragsformulare für das Aufstiegs-BAföG können auf der offiziellen Informations-Website des Bundesministerium für Bildung und Forschung heruntergeladen werden.
Unser Service
Auch die Niederrheinische IHK bietet Lehrgänge in der Höheren Berufsbildung an:
- Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in
- Geprüfte/r Fachwirt/-in im
Gesundheits- und Sozialwesen - Geprüfte/r Fachwirt/in für Güterverkehr
und Logistik - Geprüfte/r Handelsfachwirt/in
- Geprüfte/r Industriemeister/in Chemie
- Geprüfte/r Industriemeister/in Elektrotechnik
- Geprüfte/r Industriemeister/in Metall
- Geprüfte/r Logistikmeister/in
- Geprüfte/r Meister/-in für Kraftverkehr
- Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau
- Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in
- Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/in
- Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in
Sie nehmen an einer unserer Weiterbildungsveranstaltungen teil? Dann steht Ihnen das Team der Weiterbildung gerne zur Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung zur Verfügung.
Bildungsscheck 2.0
Der Bildungsscheck NRW unterstützt Sie dabei, berufliche Weiterbildungen bezahlbar zu machen. Die Landesregierung Nordrhein‑Westfalen fördert das Programm mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Mit dem Bildungsscheck reduzieren Sie Ihre Weiterbildungskosten deutlich und stärken Ihre beruflichen Chancen.
So funktioniert der neue Bildungsscheck ab 2026
Der Bildungsscheck 2.0 ausschließlich über das ESF Onlineportal beantragt werden. Der Zugang erfolgt dabei nur im individuellen Zugang, d. h. der Antrag wird von den Teilnehmern selbst gestellt.
Wichtige Rahmenbedingungen: Der Scheck wird direkt von der antragstellenden Person beantragt. Der BS 2.0 wird ohne Beratung ausgegeben.
Vorlaufzahlung durch Antragsteller: Die Weiterbildung wird zunächst selbst bezahlt; die Förderung wird nach Abschluss ausgezahlt.
Notwendig sind:
- Teilnahmebescheinigung
- Rechnung des Weiterbildungsanbieters
- Nachweis des Einkommens: Das zu versteuernde Einkommen wird ausschließlich über den Einkommensteuerbescheid nachgewiesen (nicht älter als zwei Jahre).
- Einkommensgrenzen: maximal 50.000 € (Einzelveranlagung) maximal 100.000 € (gemeinsame Veranlagung)
Höhe der Förderung
50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben, bis max. 500 €.
Welche Weiterbildungen fördert der Bildungsscheck NRW?
Die Antragsstellung für den Bildungsscheck 2.0 ist aktuell unterbrochen. Grund für die aktuelle Unterbrechung ist eine ESF-Richtlinienanpassung. Die Antragstellung wird ab dem 01. September 2026 wieder möglich sein.
Hinweis: Eine Anmeldung der Fortbildung im ESF-Portal als Voraussetzung der Förderung ist weiterhin möglich. Im Anschluss kann die Weiterbildung absolviert werden. Die Beantragung und ggf. Erstattung des Bildungsscheck 2.0 kann ab dem 01.September 2026 erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Antragstellung ab dem 01. September 2026 folgenden Weiterbildungsinhalte und Formate voraussichtlich nicht förderfähig sind:
- Gesundheitsprävention & Persönliche Kompetenzen des Antragstellers
- private Weiterbildung (Inhalte die überwiegend im privaten Kontext genutzt werden können)
- Nicht anerkannte Pflege- und Gesundheitsweiterbildungen
- Prüfung und Prüfungsvorbereitung
- Anwendungen von Scientology
- Weiterbildungen, zu deren Finanzierung der Arbeitgeber verpflichtet ist
- Einzelcoaching & Veranstaltungen
- Erwerb der Fahrerlaubnis für PKW oder Motorrad/Krafträder
Damit unterstützt der Bildungsscheck viele Weiterbildungen, die Ihre Karriere voranbringen.
Für Fragen rund um den Bildungsscheck 2.0 hat die G.I.B. – Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (NRW) eine Hotline eingerichtet. Hier erhalten Sie Unterstützung zu Antrag, Voraussetzungen und benötigten Nachweisen.
Servicetelefon G.I.B.: 02041 / 767-555
E-Mail: bildungsscheck@gib.nrw.de
Servicezeiten: Mo bis Do: 08:00-16:00 Uhr und Fr.: 08:00-14:00
E-Mail: bildungsscheck@gib.nrw.de
Servicezeiten: Mo bis Do: 08:00-16:00 Uhr und Fr.: 08:00-14:00
Weiterbildungsstipendium
Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung bei uns mit mindestens 87 Punkten oder der Note „gut“ bestanden? Und Sie möchten sich weiterbilden?
Dann bewerben Sie sich bis 31.10.2026 für das Weiterbildungsstipendium 2027.
Dann bewerben Sie sich bis 31.10.2026 für das Weiterbildungsstipendium 2027.
Mit dem Stipendium erhalten Sie bis zu 9.135 Euro für Ihre Weiterbildung. Gefördert werden unter anderem:
- fachliche Kurse
- Seminare zu persönlichen oder überfachlichen Themen
- Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt
Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre ab Aufnahmedatum. Bei der Aufnahme ins Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. In begründeten Ausnahmefällen -zum Beispiel nach einem Freiwilligendienst, Mutterschutz oder Elternzeit- kann die Altersgrenze um bis zu drei Jahre verlängert werden.
Unsere IHK begleitet aktuell rund 125 Stipendiaten auf ihrem Weg nach oben.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann wenden Sie sich an uns für weitere Informationen. Wir unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.
Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium finden Sie auch auf der Website Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Bildungsurlaub
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen arbeiten, haben Sie 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Sie können sich dafür von der Arbeit freistellen lassen, um an einer beruflichen oder politischen Weiterbildung teilzunehmen.
Wichtig: Die Weiterbildung muss von einer anerkannten Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung durchgeführt werden.
Das vollständige Gesetz (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz – AWbG) und Infos zum Verfahren finden Sie auf den Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf.
Wer hat Anspruch?
- Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend in NRW arbeiten.
- Der Anspruch gilt nach 6 Monaten Beschäftigung.
- Sie können 5 Tage pro Jahr nutzen oder 2 Jahre zusammenfassen.
- Arbeiten Sie in einem Betrieb mit weniger als 10 Beschäftigten, besteht kein Anspruch.
Wie läuft das Verfahren?
- Melden Sie Ihren Bildungsurlaub so früh wie möglich an – spätestens 6 Wochen vor Beginn.
- Der Bildungsurlaub gilt nur für anerkannte Veranstaltungen.
Was gilt als anerkannte Bildungsveranstaltung?
Anerkannt sind Weiterbildungen, die:
- berufliche Themen behandeln
- politische Themen behandeln
- beide Bereiche miteinander verbinden
Eine Übersicht der anerkannten Einrichtungen und weitere Infos finden Sie auf den Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf.
Bildungsurlaub bei der Niederrheinischen IHK
Die Niederrheinische IHK ist ISO 9001:2015 zertifiziert und damit eine anerkannte Einrichtung nach AWbG. Viele unserer Weiterbildungen eignen sich für Bildungsurlaub.
Digitales Zertifikat – Open Badge
Schluss mit der Zettelwirtschaft: Viele Papier‑Zertifikate verschwinden in Ordnern oder liegen jahrelang in Schubladen. Mit Open Badges zeigen Sie Ihre Weiterbildung digital – sichtbar, modern und jederzeit verfügbar. Ob im Web, in sozialen Netzwerken oder in Ihrer E‑Mail‑Signatur: Open Badges machen Ihre beruflichen Erfolge sichtbar.
Was ist ein Open Badge?
Ein Open Badge ist ein digitales Abzeichen, das Ihren erfolgreichen Abschluss einer Weiterbildung bestätigt. Es ist:
- sichtbar
- fälschungssicher und überprüfbar
- leicht online zu teilen
Ihr Open Badge zeigt, welche Qualifikation Sie erworben haben – und macht Ihre Kompetenz schnell erkennbar.
Wo kann ich ein Open Badge nutzen?
Sie können Ihr digitales Zertifikat überall dort einsetzen, wo Sie berufliche Erfolge sichtbar machen möchten:
- in sozialen Medien (z. B. LinkedIn, Xing)
- auf Ihrer eigenen Website
- in Ihrer E‑Mail‑Signatur
- im Lebenslauf oder Online‑Profil
So stärken Sie Ihre persönliche Marke und erhöhen Ihre Chancen im Bewerbungsprozess.
Wie bekomme ich mein Open Badge?
Sie haben einen Zertifikatslehrgang der Niederrheinischen IHK erfolgreich abgeschlossen? Dann geht es so:
- Formular ausfüllen
- Sie erhalten Ihr Open Badge per E‑Mail
- und können es direkt online nutzen
Das Open Badge ist für Sie kostenfrei – es ist bereits in den Lehrgangsgebühren enthalten. Das Angebot gilt für alle Zertifikatslehrgänge ab 2025.
Wie lange ist ein Open Badge gültig?
Ihr digitales Abzeichen ist 10 Jahre gültig. So können Sie Ihre Qualifikation langfristig nachweisen.
