Niederrheinische IHK
Während der Ausbildung
- Beratung von Betrieben und Azubis
- Ausbildung und Studium kombinieren
- Was gilt für die Probezeit?
- Wie funktioniert eine Teilzeitausbildung?
- Wie hoch ist die Vergütung?
- Verbundausbildung
- Berufsschule
- Welche Regeln gibt es beim Homeoffice?
- Wie profitieren Unternehmen davon, wenn Azubis für die Ausbildung werben?
Beratung von Betrieben und Azubis
IHK-Ausbildungsberater unterstützen Unternehmen bei der Fachkräftesicherung und Ausbilderbenennung. Sie beraten Betriebe und Auszubildende zu rechtlichen Fragestellungen. Sie sind neutrale Vermittler bei Konflikten zwischen Betrieb und Azubi.
ausbildungsberatung@niederrhein.ihk.de
Ausbildung und Studium kombinieren
Duale Studiengänge kombinieren Studium mit praktischer Berufserfahrung und bieten sowohl für Unternehmen als auch Studierende Vorteile. Unternehmen erhalten qualifizierte Fachkräfte und Auszubildende können zwei Abschlüsse in kurzer Zeit erlangen – inklusive einer festen Ausbildungsvergütung. Was in den Vorlesungen und Seminaren gelernt wird, kann unmittelbar im Betrieb angewendet werden.
Unternehmen können mit dualem Studium punkten
Vor allem mittelständische Unternehmen profitieren von dualen Studiengängen, da sie im Wettbewerb um Talente mit großen Unternehmen mithalten können. Diese Programme bieten frühzeitig qualifizierte Bewerber und ermöglichen eine praxisorientierte Ausbildung.
Vor allem mittelständische Unternehmen profitieren von dualen Studiengängen, da sie im Wettbewerb um Talente mit großen Unternehmen mithalten können. Diese Programme bieten frühzeitig qualifizierte Bewerber und ermöglichen eine praxisorientierte Ausbildung.
Flexibel studieren während der Ausbildung: UNI on TOP
Im Programm UNI on TOP kooperiert die Mercator School of Management (MSM) an der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der Universität Duisburg-Essen mit Berufskollegs der Region und bietet kaufmännischen Auszubildenden die Möglichkeit, schon während der Ausbildung erste Uni-Kurse zu absolvieren. In viereinhalb Jahren kann eine Ausbildung und ein nachfolgendes Universitätsstudium auf Bachelor-Niveau abgeschlossen werden.
Im Programm UNI on TOP kooperiert die Mercator School of Management (MSM) an der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der Universität Duisburg-Essen mit Berufskollegs der Region und bietet kaufmännischen Auszubildenden die Möglichkeit, schon während der Ausbildung erste Uni-Kurse zu absolvieren. In viereinhalb Jahren kann eine Ausbildung und ein nachfolgendes Universitätsstudium auf Bachelor-Niveau abgeschlossen werden.
Studienangebote im Kammerbezirk der Niederrheinischen IHK
- Dual studieren an der Hochschule Rhein-Waal mit Standorten Kleve und Kamp-Lintfort.
- Berufs- und Ausbildungsbegleitend studieren an der Hochschule für Oekonomie & Management
Überregionale Studienangebote
Weiterführende Informationen zu überregionalen Studienangeboten bietet das Informationsportal AusbildungPlus des BIBB – Bundesinstitut für Berufsbildung.
Was gilt für die Probezeit?
Gemäß des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beträgt die Probezeit mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern (§20). Die genaue Dauer legen der/die Ausbildende und der/die Auszubildende im Ausbildungsvertrag fest.
Die Probezeit ist eine Bedenkzeit:
- für den Auszubildenden, ob er die richtige Entscheidung bei seiner Berufswahl getroffen hat und
- für den Betrieb, ob der Auszubildende für den Beruf geeignet ist und in den Betrieb passt.
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis von jeder Seite ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
Verlängerung der Probezeit bei Krankheit
Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, kann die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung verlängert werden. Eine automatische Verlängerung um die Dauer der Unterbrechung, gleich aus welchem Grund, tritt nicht ein. Bei kurzfristigen Unterbrechungen kommt eine Verlängerung der Probezeit nicht in Frage.
Wie funktioniert eine Teilzeitausbildung?
Die Teilzeitberufsausbildung ist eine Alternative zur Vollzeitausbildung (z.B. wg. Kindererziehung, Leistungssport, gesundheitlicher Einschränkungen, Pflege von Angehörigen). Sie ermöglicht diesen Personen den Zugang zum Ausbildungsmarkt und hilft Betrieben, ihren Fachkräftenachwuchs zu sichern. Gleichzeitig fördert sie die Vereinbarkeit von Beruf und privaten Lebensverhältnissen.
Wie funktioniert die Teilzeitausbildung?
Die tägliche/wöchentliche Ausbildungszeit kann durch Vereinbarung zwischen Betrieb und Azubi reduziert werden: Mindestens müssen 50 % der regulären Arbeitszeit verbleiben. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend. Ein Anspruch auf Teilzeitausbildung besteht jedoch nicht. Die Teilzeitausbildung kann zu Beginn im Ausbildungsvertrag oder später durch einen Zusatz vereinbart werden.
Für weitere Fragen steht die Ausbildungsberatung gern zur Verfügung.
Wie hoch ist die Vergütung?
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die Höhe der Ausbildungsvergütung. Die Vergütung wird nicht auf Grundlage des Ausbildungsberufes gezahlt, sondern richtet sich nach der Branche des Ausbildungsbetriebes.
Abhängig von geltenden Tarifverträgen gibt es folgende Möglichkeiten:
- Es existiert kein Tarifvertrag für die Branche
Seit dem 1. Januar 2020 regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Mindestausbildungsvergütung für Ausbildungsverhältnisse in Branchen ohne einen Tarifvertrag. Die Vergütung wird jährlich angepasst.
Die Ausbildungsvergütung hängt davon ab, in welchem Kalenderjahr die Ausbildung beginnt.
| Beginn der Ausbildung |
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr | 4. Ausbildungsjahr |
|
2025
(01.01.-31.12.2025)
|
682 € | 805 € | 921 € | 955 € |
|
2026
(01.01.-31.12.2026)
|
724 € | 854 € | 977 € | 1014 € |
- Es existiert ein Tarifvertrag für die Branche
Tarifverträge haben Vorrang vor der Mindestausbildungsvergütung. Ist der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden, darf er den branchenüblichen Tarif um höchstens 20 Prozent unterschreiten, jedoch nicht unter die Grenze der Mindestausbildungsvergütung.
- Es existiert ein verbindlicher Tarifvertrag für den Betrieb
Wenn der Arbeitgeber einem Tarifvertrag zugehörig ist oder es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt, ist die dort festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung zu zahlen.
Verbundausbildung
Betriebe, die nicht alle Ausbildungsinhalte abdecken können, haben die Möglichkeit, mit anderen Unternehmen und gegebenenfalls einer Bildungseinrichtung zusammenzuarbeiten. Vor Beginn einer Verbundausbildung sollte die Ausbildungsberatung angesprochen werden, um die Voraussetzungen zu klären und geeignete Verbundpartner zu finden.
Berufsschule
Wer eine Ausbildung macht, lernt auf zwei Arten: Einmal beim „training on the job“ im Ausbildungsbetrieb. Lernort Nummer zwei ist die Berufsschule. An ein bis zwei Tagen pro Woche oder im Blockunterricht wird hier gelernt.
Der Ausbildungsbetrieb meldet den Azubi bei der Berufsschule an.
Wer ist berufsschulpflichtig?
Schulpflichtig sind in NRW alle Auszubildende, die zu Beginn ihrer Ausbildung noch nicht 21 Jahre alt sind. Dies gilt dann für die gesamte Ausbildungszeit. Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung 21 Jahre oder älter sind, sind berufsschulberechtigt - aber nicht berufsschulpflichtig.
Welche Berufsschule ist zuständig?
In der Regel das nächstgelegene Berufskolleg mit einer entsprechenden Fachklasse für diesen Beruf. Mit Einverständnis des Ausbildungsbetriebes kann ein Auszubildender auch eine andere Berufsschule mit passender Fachklasse besuchen.
Die aktuelle Übersicht der Berufsschulen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 406 KB)
Wann werden Auszubildende vom Betrieb freigestellt?
Gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat der Ausbildungsbetrieb seine Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.
Muss der Auszubildende vor oder nach der Berufsschule noch im Betrieb arbeiten?
Beginnt der Unterricht vor neun Uhr, ist eine Beschäftigung im Betrieb an diesem Morgen nicht erlaubt. Auszubildende müssen einmal pro Woche den Rest des Tages freigestellt werden, wenn ihr Berufsschultag länger als fünf Unterrichtsstunden dauert.
Wird die Zeit in der Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet?
Die Unterrichtszeit in der Berufsschule wird einschließlich der Pausen auf die betriebliche Arbeitszeit angerechnet. Kehrt der Auszubildende nach dem Besuch der Berufsschule in den Betrieb zurück, muss die Wegezeit von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitszeit angerechnet werden.
Werden die Berufsschulnoten bei der IHK-Abschlussprüfung berücksichtigt?
Nein, aber auch der Unterricht in der Berufsschule bereitet auf die schriftlichen Prüfungen vor.
Welche Regeln gibt es beim Homeoffice?
Die Möglichkeit zum Homeoffice in der Ausbildung ist seit 2024 im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt: Ausbildungsinhalte können in einem angemessenen Umfang (nicht die gesamte Ausbildung) im Rahmen der mobilen Ausbildung vermittelt werden.
Voraussetzungen für mobile Ausbildung im Betrieb:
- Die Ausbildungsinhalte werden über Kommunikationsplattformen (z.B. Microsoft Teams, Fernzugriff) vermittelt.
- Der Homeoffice-Arbeitsplatz muss entsprechend eingerichtet sein.
- Der Arbeitgeber stellt die notwendige Hard- und Software (z. B. Laptops und Microsoft Office 365) kostenlos zur Verfügung.
- Die Ausbildungsinhalte müssen für die digitale Vermittlung geeignet sein. Dies wird bei theoretischen Inhalten in kaufmännischen Berufen in der Regel der Fall sein. Praktische Tätigkeiten, insbesondere in gewerblich-technischen Berufen, können dagegen nicht im Homeoffice vermittelt werden.
- Die Qualität der Ausbildung im Homeoffice darf nicht schlechter sein als im Betrieb. Der Ausbilder muss während der Arbeitszeiten erreichbar sein, den Lernprozess steuern und die Lernfortschritte kontrollieren.
Für weitere Fragen und individuelle Lösungen sprechen Sie gern unsere Ausbildungsberatung an.
Wie profitieren Unternehmen davon, wenn Azubis für die Ausbildung werben?
Beim Projekt Ausbildungsbotschafter berichten Auszubildende in Schulen authentisch über ihren Beruf und ihren Betrieb. Unternehmen profitieren durch ein positives Ausbildungsimage, während die Auszubildenden Selbstbewusstsein und Kommunikationsstärke gewinnen.
Die IHK übernimmt Schulung, Planung und begleitet die Schulbesuche. Betriebe müssen ihre Auszubildenden lediglich für die Einsätze freistellen und Fahrtkosten übernehmen.
Meike Komatowsky, 0203 2821-495
