Niederrheinische IHK
Fortbildungsprüfung gewerblich/technisch
- Geprüfte/-r Industriemeister/-in – Fachrichtung Chemie
- Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Elektrotechnik
- Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Hüttentechnik
- Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Metall
- Geprüfte/-r Logistikmeister/-in
- Geprüfte/-r Meister/-in für Kraftverkehr
- Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in
Geprüfte/-r Industriemeister/-in – Fachrichtung Chemie
Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Chemie sind qualifiziert in Unternehmen der chemischen Industrie, handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Chemie haben.
Prüfungstermine
| Fachrichtungs- übergreifende Basisqualifikationen |
Handlungs- spezifische Qualifikation |
Handlungs- spezifische Qualifikation |
Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss | |
| Herbst 2026 | 07./08.10.2026 | 14.10.2026 | 15.10.2026 | Mai 2026 | 30.06.2026 |
| Frühjahr 2027 | 11./12.03.2027 | 18.03.2027 | 19.03.2027 | Dezember 2026 | 15.01.2027 |
| Herbst 2027 | 06./07.10.2027 | 14.10.2027 | 15.10.2027 | Mai 2027 | 30.06.2027 |
| Frühjahr 2028 | 16./17.03.2028 | 30.03.2028 | 31.03.2028 | Dezember 2027 | 15.01.2028 |
| Herbst 2028 | 12./13.10.2028 | 19.10.2028 | 20.10.2028 | Mai 2028 | 30.06.2028 |
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über unser IHK-Online-Portal.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 653,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Elektrotechnik
Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Elektrotechnik sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern „Betriebserhaltung Produktion“, „Betriebserhaltung Infrastruktur“ sowie „Fertigung und Montage“ handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungstermine
| Fachrichtungs- übergreifende Basisqualifikationen |
Handlungs- spezifische Qualifikation |
Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss | |
| Herbst 2026 | 05./06.11.2026 | 12./13.11.2026 | Mai 2026 | 30.06.2026 |
| Frühjahr 2027 | 29./30.04.2027 | 25./26.05.2027 | Dezember 2026 | 15.01.2027 |
| Herbst 2027 | 21./22.10.2027 | 23./24.11.2027 | Mai 2027 | 30.06.2027 |
| Frühjahr 2028 | 03./04.05.2028 | 23./24.05.2028 | Dezember 2027 | 15.01.2028 |
| Herbst 2028 | 02./03.11.2028 | 23./24.11.2028 | Mai 2028 | 30.06.2028 |
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über unser IHK-Online-Portal.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 653,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Hüttentechnik
Geprüfte Industriemeister Hüttentechnik sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern „Produktion“, „Betriebserhaltung Produktion“ und „Betriebserhaltung Infrastruktur“ handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Fachrichtungen Hüttentechnik, Metall oder Chemie zugeordnet werden kann, und danach mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 18 Monate einschlägigie Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Hüttentechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungstermine
| Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen |
Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss | |
| Herbst 2026 | 05./06.11.2026 | Mai 2026 | 30.06.2026 |
| Frühjahr 2027 | 29./30.04.2027 | Dezember 2026 | 15.01.2027 |
| Herbst 2027 | 21./22.10.2027 | Mai 2027 | 30.06.2027 |
| Frühjahr 2028 | 03./04.05.2028 | Dezember 2027 | 15.01.2028 |
| Herbst 2028 | 02./03.11.2028 | Mai 2028 | 30.06.2028 |
Die Niederrheinischen IHK bietet die Handlungsspezifische Prüfung nur im Frühjahr eines jeden Jahres an. Diese Prüfungstermine sind nicht bundeseinheitlich festgelegt.
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 653,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Metall
Geprüfte Industriemeister Metall sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern „Betriebserhaltung – Fertigung – Montage“ handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
- zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Absatz 3 haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungstermine
| Fachrichtungs- übergreifende Basisqualifikationen |
Handlungs- spezifische Qualifikation |
Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss | |
| Herbst 2026 | 05./06.11.2026 | 19./20.11.2026 | Mai 2026 | 30.06.2026 |
| Frühjahr 2027 | 29./30.04.2027 | 20./21.05.2027 | Dezember 2026 | 15.01.2027 |
| Herbst 2027 | 21./22.10.2027 | 18./19.11.2027 | Mai 2027 | 30.06.2027 |
| Frühjahr 2028 | 03./04.05.2028 | 18./19.05.2028 | Dezember 2027 | 15.01.2028 |
| Herbst 2028 | 02./03.11.2028 | 14./15.11.2028 | Mai 2028 | 30.06.2028 |
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 653,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Geprüfte/-r Logistikmeister/-in
Geprüfte Logistikmeister planen, steuern und überwachen Waren- und Materialflüsse von der Güterannahme bis zum Versand. Sie arbeiten für Verkehrs- und Transportunternehmen, etwa in den Bereichen Spedition, Umschlag und Lagerwirtschaft oder in den Unternehmen der unterschiedlichsten Wirtschaftszweige im Bereich Logistik.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters aufweisen. Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, d. h. die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben. Der Prüfungsnachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (Ausbilderprüfung) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungstermine
| Grundlegende Qualifikationen |
Handlungs- spezifische Qualifikation |
Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss | |
| Herbst 2026 | 05./06.11.2026 | 16./17.11.2026 | Mai 2026 | 30.06.2026 |
| Frühjahr 2027 | 29./30.04.2027 | 12./13.05.2027 | Dezember 2026 | 15.01.2027 |
| Herbst 2027 | 21./22.10.2027 | 11./12.11.2027 | Mai 2027 | 30.06.2027 |
| Frühjahr 2028 | 03./04.05.2028 | 16./17.05.2028 | Dezember 2027 | 15.01.2028 |
| Herbst 2028 | 02./03.11.2028 | 16./17.11.2028 | Mai 2028 | 30.06.2028 |
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 653,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Geprüfte/-r Meister/-in für Kraftverkehr
Geprüfte Meister für Kraftverkehr sind qualifiziert, in Betrieben unterschiedlicher Größe in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern des Personen- und Güterkraftverkehrs Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in Transport und Verkehr, auf neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und der Personalentwicklung einzustellen sowie den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Nummer 1 bis 3 genannten Fällen jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungstermine
| Grundlegende Qualifikation |
Handlungs- spezifische Qualifikation |
Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss | |
| Herbst 2026 | 05./06.11.2026 | 10./11.11.2026 | Mai 2026 | 30.06.2026 |
| Frühjahr 2027 | 29./30.04.2027 | 10./11.05.2027 | Dezember 2026 | 15.01.2027 |
| Herbst 2027 | 21./22.10.2027 | 09./10.11.2027 | Mai 2027 | 30.06.2027 |
| Frühjahr 2028 | 03./04.05.2028 | 10./11.05.2028 | Dezember 2027 | 15.01.2028 |
| Herbst 2028 | 02./03.11.2028 | 06./07.11.2028 | Mai 2028 | 30.06.2028 |
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über unser IHK-Online-Portal.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 653,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in
Geprüfte Technische Betriebswirte sind qualifiziert, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
- eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungstermine
| Teil I | Teil I | Teil II | Teil II | Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss | |
| Herbst 2026 | 22.10.2026 | 23.10.2026 | 28.10.2026 | 29.10.2026 | Mai 2026 | 30.06.2026 |
| Frühjahr 2027 | 24.02.2027 | 25.02.2027 | 03.03.2027 | 04.03.2027 | Dezember 2026 | 15.01.2027 |
| Herbst 2027 | 28.10.2027 | 29.10.2027 | 03.11.2027 | 04.11.2027 | Mai 2027 | 30.06.2027 |
| Frühjahr 2028 | 16.02.2028 | 17.02.2028 | 01.03.2028 | 02.03.2028 | Dezember 2027 | 15.01.2028 |
| Herbst 2028 | 11.10.2028 | 12.10.2028 | 19.10.2028 | 20.10.2028 | Mai 2028 | 30.06.2028 |
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über unser IHK-Online-Portal.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt insgesamt 759,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK für den Prüfungsteil 1 und 2.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
