Niederrheinische IHK
Fachkräftesicherung
Wie werden ausländische Abschlüsse anerkannt?
Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse von IHK-Berufen ermöglicht es, eine der Qualifikation entsprechende Tätigkeit in Deutschland aufzunehmen. Dabei werden ausländische Zeugnisse mit deutschen Berufsabschlüssen verglichen. Auf Grundlage des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) haben alle Personen mit im Ausland erworbenem Abschluss einen Rechtsanspruch auf die Prüfung der Gleichwertigkeit. Bei Übereinstimmung wird die Qualifikation offiziell anerkannt. Weitere Informationen bietet die IHK FOSA.
Was muss ich bei Fachkräften und Auszubildenden aus dem Ausland beachten?
Neue Informationspflicht ab 1. Januar 2026
Arbeitgeber müssen seit dem 1. Januar 2026 Auszubildende und Fachkräfte, die aus Drittstaaten angeworben wurden, über das kostenlose Beratungsangebot „Faire Integration“ informieren. Diese Pflicht basiert auf dem § 45c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
Was bedeutet das konkret?
Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, müssen spätestens am ersten Arbeitstag ihre Beschäftigten aus Drittstaaten darüber informieren, dass es ein kostenloses Beratungsangebot zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstelle „Faire Integration“ gibt.
Arbeitgeber sind verpflichtet:
- Die Information in Textform bereitzustellen (z.B. E-Mail, Vertragsanlage, Brief),
- Hinweis auf das unentgeltliche Beratungsangebot „Faire Integration,“
- Aktuelle Kontaktdaten der vom Arbeitsplatz nächstgelegenen Beratungsstelle,
Das Beratungsangebot „Faire Integration“
Die Themen der Beratung sind die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern. Zum Beispiel Arbeits- oder Ausbildungsvertrag, Lohn und Mindestlohn, Sozialversicherungen etc.
Vermittlungsagenturen und faire Rekrutierung
Aufgrund der wachsenden Nachfrage nach Fachkräften aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) gibt es immer mehr Vermittlungsagenturen, die bei der Suche und Vermittlung von Auszubildenden und Fachkräften aus dem Ausland unterstützen. Darunter gibt es staatlich organisierte Vermittlungsangebote (z.B. durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) oder die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)) sowie private Vermittlungsagenturen.
Eine Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen, die es zu beachten gilt, sowie Informationen zur fairen Vermittlung von Fachkräften aus Drittstaaten bietet das Portal “Make it in Germany” der Bundesregierung.
Spezifischere Informationen zum Thema faire Rekrutierung von Auszubildenden aus Drittstaaten bietet das Netzwerk “Unternehmen integrieren Flüchtlinge.” Es hat auch eine Checkliste erstellt mit den wichtigsten Informationen auf einen Blick.
Individuelle Unterstützung durch Ihre IHK
Für eine individuelle Beratung zum Thema Auszubildende aus Drittstaaten können Sie sich gerne an Michal Kramer wenden.
Informationen zu Anerkennungsverfahren ausländischer Berufserfahrung erhalten Sie von Judith Hemeier.
Bei Fragen (weitere Informationen, Veranstaltungen etc.) melden Sie sich gerne bei uns!
Berufliches Feststellungsverfahren
Wer kann am beruflichen Feststellungsverfahren teilnehmen?
Teilnehmen können Sie, wenn Sie
- mindestens 25 Jahre alt sind,
- ohne Berufsabschluss seit einigen Jahren in dem angestrebten Beruf arbeiten,
- Ihren Wohnsitz in den IHK-Bezirken von Duisburg, Bonn und Essen haben.
In welchen Berufen kann ich eine Prüfung ablegen?
Das Verfahren ist in allen dualen Ausbildungsberufen möglich.
Welchen Nutzen habe ich als Arbeitgeber?
Rechtssichere Bewertung beruflicher Kompetenzen, bessere Einsatz‑ und Qualifizierungsplanung sowie stärkere Mitarbeiterbindung und Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Gibt es besondere Regelungen für Menschen mit Behinderung?
- Nachteilsausgleich und Verfahrensbegleitung möglich
- Altersgrenze von 25 Jahren entfällt
Wie viel kostet das Verfahren?
Das Verfahren ist gemäß Ziffer 3.8. der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK gebührenpflichtig.
Wie/Wo kann ich einen Antrag stellen?
Hier können Sie den Antrag zum Feststellungsverfahren (DOCX-Datei · 165 KB) herunterladen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Clarissa Blaß, 0203 2821 457
Vielfalt am Arbeitsplatz managen
Diversity bedeutet mehr als Vielfalt: Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, Fähigkeiten oder Lebensweise Wertschätzung erfahren. Für Unternehmen ist Diversity ein zentrales Zukunftsthema der Fachkräftesicherung. Eine vielfältige Belegschaft stärkt Innovationskraft, Arbeitgeberattraktivität und wirtschaftlichen Erfolg.
Diversity Management verfolgt das Ziel, unterschiedliche Potenziale zu erkennen, zu fördern und wertzuschätzen. Die Niederrheinische IHK unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen dabei, ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen und Fachkräfte gezielt anzusprechen.
Konkrete Diversity‑Maßnahmen können das Unternehmensimage verbessern, die Mitarbeiterbindung erhöhen, Fluktuation senken und den Marktzugang erleichtern. Dazu zählen unter anderem eine wertschätzende Unternehmenskultur, sensibilisierte Führungskräfte, familienbewusste Personalpolitik, gemischte Teams, professionelle Onboarding‑Prozesse sowie Weiterbildungs‑ und Sprachangebote. Die Charta der Vielfalt bietet weitere praxisnahe Anregungen zur Nutzung vielfältiger Potenziale.
Schritt für Schritt zum Berufsabschluss – Teilqualifizierung
Teilqualifikationen ermöglichen es Erwachsenen, einen anerkannten Ausbildungsberuf schrittweise in Theorie und Praxis zu erlernen und perspektivisch einen vollständigen Berufsabschluss nachzuholen. Die einzelnen Module sind aus bestehenden Ausbildungsberufen abgeleitet und orientieren sich an aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes.
Das Angebot richtet sich an Erwachsene über 25 Jahre, die keine Umschulung absolvieren können, deren Berufserfahrung für eine externe IHK‑Prüfung noch nicht ausreicht oder die keinen bzw. einen nicht mehr verwertbaren Berufsabschluss haben.
Die Niederrheinische IHK begleitet Teilqualifizierungen fachlich, stimmt die Maßnahmen mit Bildungsdienstleistern ab und führt eine Kompetenzfeststellung zur Überprüfung von Theorie und Praxis durch. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmer ein IHK‑Zertifikat.
