Niederrheinische IHK
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre, und
2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Fortbildungsprüfung kaufmännisch
- Geprüfte/-r Fachwirt/-in für den Bahnbetrieb
- Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in
- Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen
- Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik
- Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in
- Geprüfte/-r Personalfachkaumann/-frau
- Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in
- Geprüfte/-r Wirtschaftsfachwirt/-in
Geprüfte/-r Fachwirt/-in für den Bahnbetrieb
Geprüfte Fachwirte Bahnbetrieb sind befähigt, im Bahnbetrieb eigenständig qualifizierte kaufmännische Sachaufgaben, bahnbetriebstechnische Aufgaben sowie Führungsaufgaben zu übernehmen. Außerdem wirken Sie bei der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter mit.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteiles „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf "Eisenbahner im Betriebsdienst" und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
- mindestens ein Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Fachwirts für den Bahnbetrieb gemäß § 1 Abs. 2 haben.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.
Prüfungstermine
| Wirtschaftsbezogene Qualifikation |
Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss | |
| Herbst 2026 | 21.10.2026 | Mai 2026 | 30.06.2026 |
| Frühjahr 2027 | 17.03.2027 | Dezember 2026 | 15.01.2027 |
| Herbst 2027 | 13.10.2027 | Mai 2027 | 30.06.2027 |
| Frühjahr 2028 | 15.03.2028 | Dezember 2027 | 15.01.2028 |
| Herbst 2028 | 18.10.2028 | Mai 2028 | 30.06.2028 |
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 629,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in
Geprüfte Bilanzbuchhalter erheben betriebswirtschaftliche Kennzahlen aus der Geschäfts- und Betriebsbuchhaltung als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und beraten die Geschäftsleitung unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder
- einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungstermine
| Situations- aufgabe I |
Situations- aufgabe II |
Situations- aufgabe III |
Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss | |
| Herbst 2026 | 22.09.2026 | 24.09.2026 | 29.09.2026 | Mai 2026 | 30.06.2026 |
| Frühjahr 2027 | 22.03.2027 | 25.03.2027 | 30.03.2027 | Dezember 2026 | 15.01.2027 |
| Herbst 2027 | 21.09.2027 | 23.09.2027 | 29.09.2027 | Mai 2027 | 30.06.2027 |
| Frühjahr 2028 | 20.03.2028 | 24.03.2028 | 27.03.2028 | Dezember 2027 | 15.01.2028 |
| Herbst 2028 | 19.09.2028 | 21.09.2028 | 27.09.2028 | Mai 2028 | 30.06.2028 |
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 595,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen
Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen übernehmen Leitungsfunktionen und Managementaufgaben in Einrichtungen und Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens. Hauptsächlich arbeiten sie bei Organisationen, Institutionen und Verbänden des Gesundheits- und Sozialwesens, in Einrichtungen wie Jugend- oder Altenwohnheimen sowie Pflegeheimen, bei ambulanten sozialen Diensten und sozialen Beratungsstellen oder in Krankenhäusern, Reha- und Kureinrichtungen und bei Krankentransport- und Rettungsdiensten. Außerdem sind Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen in Gesundheitsämtern, bei Sozialversicherungsträgern oder im Versicherungsgewerbe tätig.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Die Verordnung verlangt, dass die Berufspraxis in den in Frage kommenden Organisationen wesentliche Bezüge zu den Tätigkeiten des § 1 Absatz 2 (Profil) hat. Das heißt beispielsweise im Einzelnen:
- Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse
- Beschaffen, Führen und Entwickeln von Personal sowie Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung
- Lenken der Kommunikationsprozesse und Gestalten von internen sowie externen Schnittstellen
- Erfassen von Leistungserstellungsprozessen, Ermitteln, Interpretieren und Beurteilen von steuerungsrelevanten Daten sowie Einsetzen von Steuerungsinstrumenten
- Entwickeln und Ausgestalten von Unternehmenszielen und -strategien, Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen
- Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten
- Steuern und Optimieren von Qualitätsmanagementprozessen
- Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.
Prüfungstermine
| Situationsaufgabe I | Situationsaufgabe II | Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss | |
| Herbst 2026 | 19.10.2026 | 20.10.2026 | Mai 2026 | 30.06.2026 |
| Herbst 2027 | 18.10.2027 | 19.10.2027 | Mai 2027 | 30.06.2027 |
| Herbst 2028 | 24.10.2028 | 25.10.2028 | Mai 2028 | 30.06.2028 |
Die Niederrheinische IHK bietet diese Prüfung nur im Herbst eines jeden Jahres an.
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 629,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik
Geprüfte Fachwirte für Güterverkehr und Logistik (früher: Verkehrsfachwirte) sind qualifiziert, eigenständig und verantwortlich in den verschiedenen Bereichen des Güterverkehrs und der Logistik Organisationseinheiten zu führen, die Leistungserstellung unter Einbeziehung interner und externer Partner zu planen und zu steuern, deren Wirtschaftlichkeit und Qualität zu bewerten sowie marktgerechte und kundenspezifische Dienstleistungen zu entwickeln. Dabei berücksichtigen sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das internationale Umfeld.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf für den Bereich Güterverkehr und Logistik,
2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
3. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf für den Bereich Güterverkehr und Logistik,
2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
3. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.
Prüfungstermine
| Aufgabenstellung I | Aufgabenstellung II | Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss | |
| Herbst 2026 | 12.10.2026 | 13.10.2026 | Mai 2026 | 30.06.2026 |
| Frühjahr 2027 | 15.03.2027 | 16.03.2027 | Dezember 2026 | 15.01.2027 |
| Herbst 2027 | 11.10.2027 | 12.10.2027 | Mai 2027 | 30.06.2027 |
| Frühjahr 2028 | 13.03.2028 | 14.03.2028 | Dezember 2027 | 15.01.2028 |
| Herbst 2028 | 16.10.2028 | 17.10.2028 | Mai 2028 | 30.06.2028 |
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über unser IHK-Online-Portal.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 629,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in
Geprüfte Handelsfachwirte arbeiten als Beschäftigte oder Selbstständige im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel. Sie nehmen eigenständig und verantwortlich handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens beziehungsweise einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
(3) Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 der Verordnung genannten Aufgaben haben.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.
Prüfungstermine
| Teilprüfung I | Teilprüfung II | Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss | |
| Herbst 2026 | 17.09.2026 | 18.09.2026 | Mai 2026 | 30.06.2026 |
| Frühjahr 2027 | 01.04.2027 | 02.04.2027 | Dezember 2026 | 15.01.2027 |
| Herbst 2027 | 15.09.2027 | 16.09.2027 | Mai 2027 | 30.06.2027 |
| Frühjahr 2028 | 04.04.2028 | 05.04.2028 | Dezember 2027 | 15.01.2028 |
| Herbst 2028 | 13.09.2028 | 14.09.2028 | Mai 2028 | 30.06.2028 |
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 629,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Geprüfte/-r Personalfachkaumann/-frau
Geprüfte Personalfachkaufleute sind qualifiziert, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Sie beraten qualifiziert und begleiten Prozesse. Insbesondere beherrschen sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit und gestalten verantwortlich die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbilderprüfung) zu erbringen.
Prüfungstermine
| Tag 1 | Tag 2 | Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss | |
| Frühjahr 2027 | 14.04.2027 | 15.04.2027 | Dezember 2026 | 15.01.2027 |
| Frühjahr 2028 | 28.03.2028 | 29.03.2028 | Dezember 2027 | 15.01.2028 |
Die Niederrheinischen IHK bietet diese Prüfung nur im Frühjahr eines jeden Jahres an.
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 626,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in
Geprüfte Technische Fachwirte sind befähigt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben sowie die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen wahrzunehmen. Sie stellen sich auf sich verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mit.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre, und
2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungstermine
| Technische Qualifikation |
Wirtschafts- bezogene Qualifikation |
Handlungs- spezifische Qualifikation |
Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss | |
| Herbst 2026 | 23.09.2026 | 21.10.2026 | 02.12.2026 | Mai 2026 | 30.06.2026 |
| Frühjahr 2027 | 05.03.2027 | 17.03.2027 | 05.05.2027 | Dezember 2026 | 15.01.2027 |
| Herbst 2027 | 22.09.2027 | 13.10.2027 | 03.12.2027 | Mai 2027 | 30.06.2027 |
| Frühjahr 2028 | 03.03.2028 | 15.03.2028 | 05.05.2028 | Dezember 2027 | 15.01.2028 |
| Herbst 2028 | 22.09.2028 | 18.10.2028 | 01.12.2028 | Mai 2028 | 30.06.2028 |
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 629,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Geprüfte/-r Wirtschaftsfachwirt/-in
Geprüfte Wirtschaftsfachwirte sind befähigt in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Zur mündlichen Prüfung (Situationsbezogenes Fachgespräch) ist zugelassen, wer die schriftlichen Teilprüfungen (Teil 1 und 2) bestanden hat.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes nach § 1 Abs. 2 haben.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.
Prüfungstermine
| Wirtschafts- bezogene Qualifikation |
Handlungs- spezifische Qualifikation |
Handlungs- spezifische Qualifikation |
Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss | |
| Herbst 2026 | 21.10.2026 | 11.11.2026 | 12.11.2026 | Mai 2026 | 30.06.2026 |
| Frühjahr 2027 | 17.03.2027 | 20.04.2027 | 21.04.2027 | Dezember 2026 | 15.01.2027 |
| Herbst 2027 | 13.10.2027 | 24.11.2027 | 25.11.2027 | Mai 2027 | 30.06.2027 |
| Frühjahr 2028 | 15.03.2028 | 26.04.2028 | 27.04.2028 | Dezember 2027 | 15.01.2028 |
| Herbst 2028 | 18.10.2028 | 08.11.2028 | 09.11.2028 | Mai 2028 | 30.06.2028 |
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über unser IHK-Online-Portal.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 629,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
