Niederrheinische IHK

Aktuelle Gefahrgut-News

Täglich werden Medikamente "just in time" rund um die Welt geflogen, wir heizen unsere Wohnungen mit Gas, Öl oder Kohle, zum Straßenbau benötigen wir "Sprengstoffe" und zum Abbeizen eines alten Schrankes verwenden wir Ätznatron. Wir holen Farbe von einem Farbengeschäft ab - und schon haben wir es zu tun mit dem "Transport gefährlicher Güter".

Um die Gefahr beim Transport gefährlicher Güter für Mensch und Tier so gering wie möglich zu halten, hat der Gesetzgeber Regeln für den Gefahrguttransport und Qualitätsanforderungen an Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden sowie zu bestellende Gefahrgutbeauftragte im Unternehmen, erlassen.
Aktuelle Informationen

Innovationspreis GEFAHR/GUT 2027

Bis zum 30. September 2026 können sich alle Unternehmen und Institutionen noch bewerben, die eine innovative Lösung für das sichere Handling gefährlicher Güter entwickelt haben.
Die Redaktion fokus GEFAHR/GUT ruft auf zur Bewerbung für den Innovationspreis GEFAHR/GUT 2027.
Gesucht wird wie immer eine innovative Lösung, die zur Erhöhung der Sicherheit beim Gefahrguthandling beiträgt.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass die Lösung bereits in die Praxis umgesetzt wurde oder zumindest kurz vor der Einführung steht.
Bewerben können sich alle Unternehmen und Institutionen, bei denen ein Bezug zum Gefahrgutsektor gegeben ist. Hierzu gehören zum Beispiel Dienstleister (Schulung, Beratung, Transport, Umschlag, Lagerung, Entsorgung), Hersteller, Händler oder Produktentwickler etc.
Wer sich nicht sicher ist, ob seine Lösung den Kriterien entspricht, kann jederzeit bei der Redaktion fokus GEFAHR/GUT um Rat fragen. Es ist auch möglich, ein anderes Unternehmen für eine Bewerbung vorzuschlagen; die Redaktion wird sich mit der vorgeschlagenen Firma in Verbindung setzen. Weitere Informationen, auch über frühere Preisträger, finden Sie auf www.fokus-gefahrgut.de unter dem Suchbegriff „Innovationspreis“.
Zunächst sind nun alle Interessenten aufgerufen, eine Kurzbewerbung einzusenden, in der sie ihre Gefahrgutlösung stichpunktartig beschreiben. Bis spätestens 30. September 2026 muss diese Bewerbung unter www.fokus-gefahrgut.de/innovationspreis eingereicht werden. Dort sind zudem weitere Informationen über Ausschreibungsmodalitäten und Bewerbungskriterien zu finden.
Im Anschluss suchen Redaktion und Fachbeirat gemeinsam aus den eingegangenen Kurzbewerbungen die aussichtsreichsten Lösungen aus und bitten deren Einsender um eine ausführliche Bewerbung. Alle Bewerbungen prüft der GEFAHR/GUT-Fachbeirat auf Herz und Nieren. Diese Jury, bestehend aus 14 Gefahrgutexperten aus Wirtschaft und Wissenschaft, wählt schließlich den Gewinner des Wettbewerbs. Darüber hinaus behält sich die Jury vor, weitere Bewerbungen, die sich aus Sicht der Jury durch hohe Qualität und Innovationsgeist hervorgetan haben, mit einer Shortlistplatzierung gesondert zu ehren.
Preisträger und Shortlistkandidaten erhalten ihre Siegerurkunden im feierlichen Rahmen beim Eröffnungsabend der 37. Münchner Gefahrguttage im Mai 2027.
Auf den Hauptpreisträger wartet darüber hinaus ein Pokal. (gg/dsb)
Die bisherigen Preisträger:
2003 – Kraftwerk Mehrum
2004 – Spedition Hans Lechner
2005 – Sommer Fahrzeugbau
2006 – LSU Schäberle
2007 – Nordpack
2008 – Clariant
2009 – CMP Container Master Project
2010 – CSS Cargo-Safety-Systems
2011 – Merck
2012 – Kurt Willig
2013 – ECTN/Sick
2014 – GelKoh
2015 – Spedition Hoyer
2016 – nicht vergeben
2017 – Hapag-Lloyd
2018 – Omni Willig Carbon
2019 – Remondis
Seit 2019 im 2-Jahres-Rhythmus
2021 – Packwise
2023 – Hydrogenious LOHC Technologies
2025 – BASF

Für die Redaktion:
Das Arbeitsportal fokus GEFAHR/GUT und die Zeitschrift GEFAHR/GUT erscheinen im Verlag Heinrich Vogel, einem der führenden Informationsanbieter für Transport und Logistik, Personenverkehr und Touristik sowie Verkehrsausbildung und -erziehung. Die Produktpalette reicht von Fachzeitschriften über Lehrbücher, Loseblattwerke bis zu interaktiven Lern- und Lehrprogrammen und Onlinediensten.
Die TECVIA Media GmbH umfasst die im Markt etablierten Verlags-Marken Auto Business Media und den Verlag Heinrich Vogel mit den Hauptzielgruppen Fahrschulen, Aus- und Weiterbildungsinstitute, Speditionen, Transportunternehmen, Taxi und touristische Dienstleister.

ADR 2027

Das ADR 2027 wartet mit einigen Änderungen auf.
Die bedeutendste Änderung für die Schulungsveranstalter und die IHK-Organisation ist die Einführung der Online-Schulungen für die Auffrischungsschulung. Dazu hat der Arbeitskreis Beförderung gefährlicher Güter die Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer und Gefahrgutfahereinnen überarbeitet und die DIHK - Leitlinie Online-Schulungen Gefahrgutfahrer und Gefahrgutfahereinnen erstellt. Zukünftig ist es möglich Teile der Auffrischungsschulung online entweder als Fernunterricht oder als E-Learning durchzuführen.
Die Niederrheinische IHK führt am 19.01.2027 eine Infoveranstaltung zu den Änderungen ADR 2027 durch. Eine Anmeldung hierzu wird hier ab dem 01. November 2026 eingestellt.
Downloadlinks der dazugehörigen Dokumente:

Ausländische ADR-Bescheinigungen

ADR-Bescheinigungen, die von ADR-Vertragsstaaten gemäß Abschnitt 8.2.2.8.5 des "Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)" ausgestellt wurden, sind während ihrer Geltungsdauer von den Kontrollorganen, Institutionen und Behörden der anderen Vertragsstaaten anzuerkennen. Darauf haben sich die 48 ADR-Vertragsstaaten geeinigt und dies im Kapitel 8.2.1.6 ADR festgeschrieben. Damit besteht keine Notwendigkeit, die ADR-Bescheinigung eines anderen ADR-Vertragsstaates umzuschreiben.

Eine Liste der ADR-Vertragsstaaten enthalten die "Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt" (PDF - 2 MB) (RSEB) im Abschnitt I, Randnummer 70.1.

Nur diese Staaten sind zur Zeit berechtigt, ADR-Bescheinigungen auszustellen. Bescheinigungen, die nicht von ADR-Vertragsstaaten ausgestellt wurden, können nicht anerkannt werden. Diese Bescheinigungen berechtigen den Inhaber keinesfalls zur Durchführung von Gefahrguttransporten und auch nicht zur Teilnahme an einer ADR-Auffrischungsschulung und -prüfung in Deutschland.

Merkmale einer anzuerkennenden ADR-Bescheinigung sind u. a.:
  • Die ADR-Bescheinigung wurde von einem ADR-Vertragsstaat ausgestellt.
  • Die ADR-Bescheinigung entspricht dem im Kapitel 8.2.2.8.5 ADR abgebildeten Muster.
  • Die Bescheinigung trägt eine Nummer und die entsprechende Länderkennung des ausstellenden Staates.
  • Sie weist die jeweiligen Klassen sowohl "ausgenommen in Tanks" und ggf. "in Tanks" sowie ein Gültigkeitsdatum aus.
  • Personenangaben des Bescheinigungsinhabers.
In Deutschland ausgestellt ADR-Bescheinigungen (ADR-Karte) enthalten seit dem 01.01.2013 das allgemeine IHK-Logo auf der Vorderseite sowie ein IHK-Hologramm auf der Rückseite.

Die von einigen ADR-Vertragsstaaten bereits zur Verfügung gestellten Muster-ADR-Bescheinigungen hat die UNECE auf ihrer Internetseite veröffentlicht.