IHK in Sorge über Verschärfung für Betriebe

Erbschaftssteuer: Belastung für Rhein-Ruhr

Das Bundesverfassungsgericht prüft die Erbschaftssteuer: Schlimmstenfalls können bis zu 50 Prozent des Unternehmens-Wertes als Steuer fällig werden. Dann bleibt vielen Erben nur, Teile oder den ganzen Betrieb zu verkaufen, um die Steuer zahlen zu können. Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK, äußert sich besorgt:
„Unser Wirtschaftsstandort an Rhein und Ruhr ist vom Mittelstand geprägt. Viele Familienunternehmer bei uns machen sich Sorgen, dass ihr Betrieb und damit Arbeitsplätze und Wertschöpfung gefährdet werden. Gerade angesichts der wirtschaftlich angespannten Zeiten erwarten unsere Firmen, dass nicht noch zusätzliche Hürden für die Nachfolge aufgebaut werden. Das passt nicht in die Zeit. Unternehmen an die nächste Generation zu übergeben, ist kein Selbstläufer. Viele Nachfolger fragen sich sowieso, ob sie den Betrieb der Eltern weiterführen sollen. Außerdem erleben wir schon jetzt, dass Firmen aufgegeben oder Insolvenzen angemeldet werden.“