Wirtschaftsstandort Niederbayern

Gesetzgebung

Neue Gesetze entstehen laufend, und viele Gesetzgebungsverfahren betreffen auch die Wirtschaft. Die IHK bringt hier die Position der regionalen Unternehmen ein. 
Die IHK Niederbayern ist dabei kein Einzelkämpfer, sondern ist eingebunden in das Netzwerk der 79 IHKs bundesweit, des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) sowie des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) als Dachorganisation in Berlin und Brüssel. Dadurch findet die Stimme der regionalen Wirtschaft Eingang in Gesetzgebungsverfahren auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Im Zuge einer “Verbändeanhörung” kann dieser Einfluss in einem formellen Verfahren ebenso wahrgenommen werden, wie etwa durch die direkte Ansprache der beteiligten Parteien oder Abgeordneten.
Eine Übersicht zu den anstehenden Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier:

Konsultation zu VSME

Kleine und mittlere Unternehmen fallen zwar nicht unter die neue gesetzliche Nachhaltigkeitsberichtspflicht. Doch immer mehr Investoren, Banken, Kunden, Geschäftspartner, (zukünftige) Mitarbeiter und andere Stakeholder verlangen mehr Transparenz von Unternehmen über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft. Die EU-Kommission hat für KMU einen „Listed SME Standard“ (LSME) sowie einen vereinfachten „Voluntary SME Standard“ (VSME) angekündigt.

Wie sieht der EFRAG-Entwurf für einen KMU-Standard aus?

Im Januar 2024 hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) einen ersten Entwurf für den VSME-Standard in englischer Sprache veröffentlicht. Diese Vorschläge richten sich an alle KMU, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und dennoch freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten. Mittlerweile ist auch eine deutsche Übersetzung des VSME verfügbar.
Der aktuelle VSME-Entwurf bietet drei Module an: (1) das Basic Module, (2) das Narrative-Policies, Actions and Targets (PAT) Module sowie (3) das Business Partners Module. Die Module enthalten Nachhaltigkeitsinformationen zu umweltbezogenen und sozialen Themen sowie zur Unternehmenspolitik.
Basis Modul: Das Basis-Modul (Basic Module) richtet sich laut VSME-Entwurf an Kleinstunternehmen im Sinne der Rechnungslegungsrichtlinie und enthält die geringsten Anforderungen. Die inhaltlichen Angaben des Basis-Moduls enthalten insgesamt circa 30 Datenpunkte. Ergänzend steht ein erläuternder Leitfaden zur Verfügung, der Berechnungsbeispiele, Formeln et cetera enthält.
PAT-Modul: Das Narrative-Policies, Actions and Targets Module (PAT-Modul) ergänzt das Basis Modul und ist für Unternehmen gedacht, die bereits formalisierte Unternehmensleitlinien, Maßnahmen und Ziele in Bezug auf die Nachhaltigkeit definiert haben.
BP-Modul: Das sogenannte Business-Partner-Modul (BP-Modul) soll in Verbindung mit dem Basis Modul aber auch mit dem Basis- und PAT-Modul genutzt werden können. Es enthält weitere Daten, die oftmals von Kreditgebern, Investoren, Geschäftspartnern des Unternehmens benötigt werden.
Die finale Version des VSME ist für Ende 2024 angekündigt.
Für weiterführende Informationen vergleichen Sie die Aufstellung der DIHK zum VSME oder blicken Sie auf diese Seite der IHK München zu diesem Thema.

Ihre Meinung ist wichtig: So beteiligen Sie sich an der laufenden Konsultation zum VSME

Der Entwurf für einen VSME steht bis zum 21. Mai 2024 zur Konsultation. Den aktuellen Entwurf des VSME sowie weiterführende Informationen zur laufenden Konsultation finden Sie auf der Website der EFRAG hier.
Im Rahmen der Konsultation sind die Einschätzungen und Bewertungen der KMU, die den VSME anwenden können, ebenso von Bedeutung wie die der großen Unternehmen und Geschäftspartner, die Daten der KMU anfordern:
Erfragt wird zum einen die Perspektive der Unternehmen, die verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen: Ist der VSME-Entwurf aus ihrer Sicht ausreichend? Welche Informationen fehlen aus Sicht dieser berichtspflichtigen Unternehmen?
Zum anderen möchte die EFRAG das Urteil der nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen kennenlernen: Ist der VSME-Entwurf für sie ausreichend, um Anfragen ihrer Geschäftspartner zu beantworten, und können die betroffenen Unternehmen die vom VSME geforderten Informationen erheben und angeben.
Die DIHK wird die Bewertungen der gewerblichen Wirtschaft in ihre Stellungnahme gegenüber EFRAG und weiteren Adressaten aufnehmen. Sie wollen sich beteiligen? Wir freuen uns daher über Ihre Anmerkungen per E-Mail oder Telefon bis zum 26. April 2024.
Sie haben auch die Möglichkeit direkt an der Konsultation der EFRAG teilzunehmen. Den direkten Link zum Fragebogen finden Sie hier auf der EFRAG-Website.