IHK Niederbayern

Erläuterungen zum Beitragsbescheid

Zur IHK Niederbayern gehören, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt sind, natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, die im Bezirk der Industrie- und Handelskammer (Regierungsbezirk Niederbayern) mit Ausnahme des Landkreises Kelheim) eine Betriebsstätte unterhalten. Mit der IHK-Mitgliedschaft ist auch die Beitragspflicht verbunden. Sie beruht auf den Vorschriften des IHK-Gesetzes sowie der von der Vollversammlung der IHK Niederbayern erlassenen Beitragsordnung und jährlich beschlossenen Wirtschaftssatzung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg in 93047 Regensburg (Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg) erhoben werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Unabhängig des Rechtsbehelfs können Sie sich bei Fragen gerne direkt an uns wenden. Wir werden dann versuchen, Ihre Beitragsangelegenheit möglichst schnell, unbürokratisch und außergerichtlich zu klären. Sollte eine abschließende Bearbeitung innerhalb der Klagefrist nicht erfolgen, sichern wir Ihnen zu, dass wir Ihnen im Falle einer ablehnenden Entscheidung einen neuen Beitragsbescheid erstellen. Dadurch bleibt Ihnen die Möglichkeit erhalten, innerhalb der dann neu beginnenden Monatsfrist Klage zu erheben.