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Kluge Kooperation zwischen Betrieben und Verwaltung

Das Finanzministerium und die neun bayerischen IHKs haben im Sinne der Wirtschaft einen Letter of Intent unterzeichnet. Inhalt: Bürokratieabbau und
Steuervereinfachungen zur Entlastung auf beiden Seiten.
Um die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Bayern zu bewahren und die vorhandenen Potenziale möglichst umfassend zu erkennen und auszuschöpfen, ist die Stärkung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Unternehmen von enormer Bedeutung. „Sie ist der Schlüssel für einen modernen und effizienten Steuervollzug“, sagte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der unterzeichneten gemeinsamen Erklärung der bayerischen Industrie- und Handelskammern sowie des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat. „Nur wenn wir die Themen der jeweiligen anderen Seite kennen, können wir diese gemeinsam angehen, Abläufe effizienter gestalten und dadurch letztlich auf beiden Seiten wertvolle Zeit sparen sowie personelle Ressourcen schonen“, so Füracker weiter.
Für die bayerischen IHKs steht fest: „Ein moderner einfacher Steuervollzug ist im gemeinsamen Interesse von Verwaltung und Wirtschaft. Dabei gilt: Mehr Kooperation statt Konfrontation ist wesentlich für ein gedeihliches Zusammenwirken von Unternehmen und Finanzverwaltung in Bayern“, sagt Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK). „Wir brauchen einen verstärkten partnerschaftlichen Umgang – zum beiderseitigen Vorteil. Kluge Rahmenbedingungen, die das Vertrauen zwischen Unternehmen und Verwaltung fördern, sind ein wichtiger Standortfaktor“, so Gößl.
In der gemeinsamen Erklärung sind Grundgedanken festgehalten, die einer effektiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit dienen sollen. Unter anderem sollen Außenprüfungen beschleunigt, die technischen Möglichkeiten zum schnellen wechselseitigen Datenaustausch genutzt und fortentwickelt sowie die Betreuung von Start-ups und anderer Existenzgründern gestärkt werden.
Der wesentliche Nutzen für die kooperierenden Unternehmen – durch zuverlässige Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen sowie freiwillige Mitwirkung und Transparenz über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus – besteht insbesondere in schnellerer Rechtssicherheit und besserer Planbarkeit. Für die Finanzverwaltung wiederum ergibt sich als wesentlicher Vorteil insgesamt eine effiziente Durchführung des Besteuerungsverfahrens.
Die IHK Niederbayern steht als Ansprechpartner bei steuerpolitischen Fragestellungen gerne zur Verfügung und bietet darüber hinaus auch Hilfe und eine erste Einschätzung bei steuerlichen Fachfragen.