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Reiseveranstalter, Reisebüros und DMOs

Pauschalreiserichtlinie für Reiseveranstalter

Die wichtigsten Neuerungen für den Vertrieb von Reisen bestehen in der Erweiterung der vorvertraglichen Informationspflichten des Reisenden. Der Begriff der Pauschalreise ist neu gefasst und es gibt Änderungen bei der Verjährungs- und Ausschlussfrist, dem Recht des Veranstalters zur Preiserhöhung, bei den Rechten des Reisenden und im Falle des Auftretens von außergewöhnlichen Umständen.

Pauschalreiserichtlinie für Reisebüros

Bislang wurde im Reisevertrieb nur zwischen der Vermittlung einer Pauschalreise und der Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen unterschieden.
Vermittler werden wie bisher selbst zum Reiseveranstalter, wenn sie mehrere Leistungsbestandteile kombinieren und als „Paket“ anbieten („Eigenveranstaltung“).
Sie können auch unbeabsichtigt zum Veranstalter werden, wenn sie bei der Vermittlung mehrerer einzelner Reiseleistungen (sog. verbundene Reiseleistungen) nicht korrekt vorgehen. Bei der Vermittlung von nur einer Leistung (z. B. der Vermittlung einer Übernachtung) ändert sich nichts. Im Internet-Vertrieb kommt mit den verbundenen Online-Verfahren (sog. Click-through-Buchung) eine Erweiterung des Begriffs der Pauschalreise.
Neu für Reisevermittler sind die Beachtung vorvertraglicher Informationspflichten sowie die eigene Insolvenzabsicherung, wenn bei der Buchung verbundener Reiseleistungen Zahlungen vom Kunden an den Vermittler fließen.
Ein Infoblatt Pauschalreiserichtlinie für Reisevermittler (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB) gibt Auskunft über die einzelnen Punkte.

Pauschalreiserichtlinie für DMOs

Als öffentlich-rechtliche Organisationseinheit ist die DMO (Destinationsmanagementorganisationen) entweder in die kommunale / städtische Verwaltung integriert oder als Eigenbetrieb (hier in der Regel als Verein e.V. oder GmbH) ausgelagert. Den DMO`s kommt dabei eine multiple Stellung zu. Häufig werden Reisepauschalen im eigenen Namen zusammen mit den regionalen Leistungsträgern entwickelt und verkauft, DMO`s vermitteln aber auch Pauschalreisen ihrer regionalen Veranstalter und Hotels. Schließlich spielt der Verkauf oder aber die Vermittlung von Einzelleistungen (z.B. die Stadtführung) bzw. die Vermittlung von mehreren Leistungen eine zentrale Rolle in der täglichen Arbeitspraxis.
Da die neuen Regelungen die Anbieter von Pauschalreisen, die Reisevermittler sowie die Vermittler von touristischen Einzelbausteinen als verbundene Reiseleistung (z.B. Flug, Hotel etc.) betreffen, müssen sich DMO`s mit sämtlichen neuen Pflichten und Rechtsbegriffen auseinandersetzen.
Die detaillierten Informationen finden Sie in dem Infoblatt Pauschalreiserichtlinie für DMOs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 101 KB).