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Existenzgründung im Tourismus

Wer eine Gaststätte betreiben will….
  1. ... benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) am Ort der Gaststätte.

    Um die Genehmigung zu erhalten, müssen Sie unter anderem an einer Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz teilnehmen, die Sie über lebensmittelrechtliche und hygienische Vorschriften informiert. Die Unterrichtung findet bei der Industrie- und Handelskammer statt. Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung gilt unbefristet im ganzen Bundesgebiet und muss der Erlaubnisbehörde vorgelegt werden.

    Von der Unterrichtung ist befreit, wer über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet. Der Nachweis der Abschlussprüfung ist der IHK mittels Vorlage einer Kopie des Gehilfen- oder Meisterbriefes zu belegen. Die Befreiung wird von der IHK bescheinigt. Die Ausstellung der Befreiungsbescheinigung ist kostenlos.

    Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der Unterrichtung.

    Die Unterrichtung bei der IHK Niederbayern findet monatlich statt.
    Sämtliche Informationen sind hier gelistet: Gaststättenunterrichtung IHK Niederbayern
  2. ... muss den Überblick über eine Vielzahl von nationalen und europäischen Vorschriften behalten.

    Meistens ist die Eigenverantwortung des Gastronomen gefragt.
    Deshalb gibt es vom DIHK die Publikation "Das 1 x 1 der Gastronomie” in der sämtliche rechtliche Anforderungen zusammengefasst sind.
Die IHK Niederbayern bietet Existenzgründern im Gastgewerbe branchenspezifische Unterstützung an und stellt unter anderem eine Mappe mit zahlreichen Informationen zur Verfügung.
Ansprechpartner und mehr finden Sie im Bereich Existenzgründung.