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Verkaufsoffene Sonntage im IHK-Bezirk Niederbayern

Verkaufsoffene Sonntage sind inzwischen nicht mehr wegzudenken. Sie sorgen für eine Visualisierung der Ortskerne und unterstützen den stationären Einzelhandel vor Ort. Viele Familien nutzen diese Gelegenheit für ein ausgiebiges Shoppingerlebnis vor Ort.
Verkaufsoffene Sonntage dürfen gemäß § 14 des Ladenschlussgesetzes des Bundes (LadSchlG) an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen für fünf zusammenhängende Stunden (außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes) bis längstens 18:00 Uhr aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen stattfinden. Die Festsetzung der Öffnungszeiten erfolgt in Bayern durch die Gemeinden. Weitere Details und Ausnahmen finden sich neben dem Ladenschlussgesetz des Bundes in der Ladenschlussverordnung (LSchlV) sowie in der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen (SonntVerkV).