Bildung und Qualifikation

Studienabbruch: Karriere mit beruflicher Aus- und Weiterbildung

Wie wäre es mit einer Karriere mit Lehre? Beruflicher Erfolg geht auch ohne Studienabschluss (Berufsorientierung). Starten Sie Ihre berufliche Karriere doch mit einer dualen Ausbildung. Denn viele Unternehmen benötigen dringend qualifizierten Nachwuchs und der Bedarf an beruflich Qualifizierten wird in den nächsten Jahren noch deutlich zunehmen (Fachkräftemangel). Ihre erworbenen Fachkompetenzen aus dem Studium werden dabei berücksichtigt. Welche Möglichkeiten hast du als Studienaussteiger?
Studienabbruch

Verkürzte Ausbildung für Studienaussteiger

Eine verkürzte Ausbildung ist grundsätzlich für alle Studienaussteiger möglich. In Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb kann die Ausbildung auf 24 Monate bzw. 30 Monate verkürzt werden. Um den genauen zeitlichen Umfang der Ausbildung festzulegen, muss eine Einzelfallprüfung stattfinden. Eine weitere Verkürzung auf 18 Monate für 3-jährige Berufe und 24 Monate für 3,5-jährige Berufe kann möglich sein, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Sie haben mind. 2 Semester studiertErwerb von mind. 30 ECTS-Punkten. Ihr Ausbildungsberuf hat Bezug zum abgebrochenen Studium

Aufstiegsfortbildung - während bzw. anschließend an die Ausbildung

Aufgrund Ihrer im Studium erworbenen Kompetenzen kann die Ausbildungszeit auf die notwendige Berufspraxis angerechnet werden, so dass Sie bereits während oder direkt im Anschluss an die Ausbildung mit einer Aufstiegsfortbildung starten können und dadurch noch schneller ans Ziel kommen. Damit befinden Sie sich nach nur weiteren 1,5 Jahren auf Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) – der gleichen Stufe wie Bachelor-Absolventen – und das mit Verdienst ab dem ersten Tag.

Aufstiegsfortbildung - direkter Einstieg

Haben Sie Ihr Studium in einem höheren Semester abgebrochen und schon erste Berufspraxis gesammelt, können Sie direkt weiterführende Abschlüsse der IHK-Aufstiegsfortbildung, wie z. B. Meister, Industrietechniker oder Fachwirt erwerben. Eine vorherige Ausbildung ist in diesem Fall nicht nötig. Voraussetzung: Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punktenzum Abschluss passende Berufspraxis.