Bildung und Qualifikation

Praktikum

Bei einem Praktikum werden viele Erfahrungen gesammelt, die im Rahmen der Berufsorientierung eine große Hilfe sein können. Junge Menschen gewinnen auf diese Weise einen direkten Einblick in die täglichen Abläufe von Betrieben und können theoretische Kenntnisse in der Praxis festigen. Tatsächlich zeigt sich oft erst im Arbeitsalltag, ob der gewünschte Beruf der richtige ist. Auch bei späteren Bewerbungen hinterlässt ein Praktikum beim potenziellen Arbeitgeber in der Regel einen positiven Eindruck.

Pflichtpraktikum

Bei einem Pflichtpraktikum während der Schulzeit verbringen die Schüler mehrere Tage oder wenige Wochen im Unternehmen. Die rechtlichen Grundlagen für dieses Praktikum sind in der Schulordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Ist der Schüler unter 15 Jahre alt, darf er maximal sieben Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich mit leichten und geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden. Ist der Schüler zwischen 15 und 18 Jahre alt und unterliegt noch der Vollzeitschulpflicht (neun Jahre in Bayern), darf er während der Schulzeit ebenfalls nur 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Findet das Pflichtpraktikum in den Schulferien statt, darf der Schüler täglich acht Stunden und maximal 40 Stunden pro Woche tätig sein. Bei diesem Pflichtpraktikum besteht kein Anspruch auf Mindestlohn oder Vergütung. Selbstverständlich kann aber ein Arbeitgeber das Engagement eines Praktikanten honorieren und freiwillig eine Vergütung zahlen.

Freiwilliges Praktikum oder Schnupperpraktikum

Schüler unter 15 Jahren, die vollzeitschulpflichtig sind, dürfen während der Ferien nur ein von der Schule angeordnetes Praktikum antreten. Erst ab 15 Jahren darf ein freiwilliges Praktikum in den Ferien, das sogenannte Schnupperpraktikum, absolviert werden. Hier darf der Schüler acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Nach dem Berufsbildungsgesetz besteht bei freiwilligen Praktika ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Dieser besteht möglicherweise nicht, wenn der Praktikant keinen Beitrag im Betrieb leisten kann - bei einem sehr kurzen Aufenthalt im Betrieb, der weniger als einen Monat dauert, oder bei passiven Betriebsbesuchen ohne Einbindung in den Arbeitsprozess könnte das der Fall sein. Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland gilt nicht für Praktikanten, die jünger als 18 Jahre und ohne Berufsabschluss sind. Auch besteht in der Regel kein Anspruch auf den Mindestlohn, wenn das freiwillige Praktikum nicht länger als drei Monate dauert und zur Berufsorientierung dient.

Praktikumsplätze finden

Für die Suche nach einem Praktikumsplatz bietet sich die Praktikums- und Lehrstellenbörse der IHK an. Die Angebote können nach Kategorien gefiltert werden, außerdem besteht die Möglichkeit, ein persönliches Profil anzulegen und Benachrichtigungen über passende Stellenangebote zu erhalten. Für Smartphone und Tablet gibt's die IHK-Praktikums- und Lehrstellenbörse auch "to go": als App im App Store.  

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Ausbildungsberater der IHK Niederbayern wenden.