Bildung und Qualifikation

Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung (T+M)

Sie brauchen in Deutschland keine Eignungsprüfung abzulegen,
  • wenn Sie eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Taxen- oder Mietwagenverkehrs nachweisen können. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe Sachgebietsliste Taxi- und Mietwagenverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 131 KB)) vermittelt haben. (Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.) Sie ist der IHK, in deren Zuständigkeitsbereich der Unternehmer seinen Sitz hat, grundsätzlich durch geeignete Nachweise zu belegen.
  • wenn Sie eine der folgenden Ausbildungen oder Studienabschlüsse nachweisen können und die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist:
    • Kaufleute im Eisenbahn-/Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
    • Verkehrsfachwirt
    • Betriebswirt (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
    • Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
    • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsfach Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
    • Diplom-Verkehrswirtschaftler der Technischen Universität Dresden.