Bildung und Qualifikation

Ausbildungsbetrieb werden

Sie haben sich entschieden, in Ihrem Betrieb auszubilden. Die IHK Niederbayern stellt Ihnen nachfolgend erste Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung. 

Ist der Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet?

  • Der Betrieb muss über alle Einrichtungen und Maschinen verfügen, die im jeweiligen Beruf benötigt werden.
  • Je nach Ausbildungsberuf muss die Produktion, das Sortiment oder das Dienstleistungsangebot gewährleisten, dass die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden können, die in der Ausbildungsordnung festgelegt sind.
  • Falls nicht alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Betrieb abgedeckt werden können, gibt es die Möglichkeit, einzelne Ausbildungsinhalte durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte zu vermitteln. Eventuell wird ein Ausbildungsverbund mit einem oder mehreren Betrieben geschlossen.

Ist das Verhältnis von Fachkräften zu Auszubildenden angemessen?

Um die Qualität der Ausbildung zu sichern, muss die Zahl der Fachkräfte im Betrieb in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Auszubildenden stehen.
Als angemessen gelten in der Regel:
  • 1 bis 2 Fachkräfte → 1 Auszubildender
  • 3 bis 5 Fachkräfte → 2 Auszubildende
  • 6 bis 8 Fachkräfte → 3 Auszubildende
  • je weitere 3 Fachkräfte → 1 weiterer Auszubildender

Gibt es einen Ausbilder im Betrieb?

Nach dem Berufsbildungsgesetz muss ein geeigneter Ausbilder bestellt werden.

Wie wird der Betrieb Ausbildungsbetrieb?

Wenn ein passender Ausbilder im Unternehmen tätig ist und Sie davon ausgehen, dass alle Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllt werden können, kontaktieren Sie bitte die Ausbildungsberater der IHK Niederbayern. Sie prüfen Ihre Eignung als Ausbildungsbetrieb und besprechen telefonisch oder auch gerne persönlich alle weiteren Schritte mit Ihnen.