Bildung und Qualifikation

Ausbildungsnachweis

Der Ausbildungsnachweis, auch als Berichtsheft bezeichnet, soll die in der Ausbildung vermittelten Inhalte dokumentieren und einen geordneten Ablauf nachweisen. Auszubildende tragen ihre Tätigkeiten im Betrieb, Lehrgespräche, Unterweisungsinhalte sowie die Themen des Berufsschulunterrichts ein. Dem Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.

Regelung zum Führen von Ausbildungsnachweisen

Im Berufsbildungsgesetz ist festgelegt, dass das kontinuierliche Führen der Ausbildungsnachweise für alle Auszubildenden verpflichtend ist. Dies gilt für die gesamte Ausbildungsdauer. Die Nachweise müssen in Form und Inhalt geeignet sein, den Verlauf der Ausbildung zu dokumentieren. Wer keine geführt hat, hat keinen Anspruch auf Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die erforderlichen Ausbildungsnachweise können entweder elektronisch (digital) oder weiterhin schriftlich geführt werden. Unser OnlinePortal “ServicePoint.Bildung” bietet eine einfache, digitale Lösung an. Eine Anleitung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 871 KB). Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

Vorlage der Ausbildungsnachweise bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über unser Onlineportal  “ServicePoint.Bildung". Ausbildende müssen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung bestätigen, dass die Berichtshefte ordnungsgemäß geführt sowie regelmäßig kontrolliert und unterzeichnet worden sind. Auszubildende müssen die Ausbildungsnachweise digital vorlegen.
Wie erfolgt die Vorlage?
  1. Auszubildende, die bereits über unser Online-Portal „ServicePoint.Bildung“ die Ausbildungsnachweise digital führen, haben keinen zusätzlichen Aufwand. Zu beachten ist, dass der letzte Eintrag bei der Prüfungsanmeldung durch den Auszubildenden maximal 14 Tage in der Vergangenheit liegen darf und Voraussetzung für den Abschluss der Prüfungsanmeldung die Genehmigung fehlender Ausbildungsnachweise durch den Ausbilder bzw. den Ausbildungsbeauftragten ist.
  2. Auszubildende, die die Ausbildungsnachweise in gebundener Form oder auf anderem Weg elektronisch führen, müssen bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung die Ausbildungsnachweise als Gesamt-PDF hochladen. Zur Digitalisierung schriftlicher Ausbildungsnachweise können zahlreiche zum Teil auch kostenfreie Scanner-App’s für mobile Endgeräte eingesetzt werden.
Es ist zu beachten, dass die Vorlage nicht davon entbindet, dass die Ausbildungsnachweise bis zum Ende der Ausbildungszeit zu führen und zu kontrollieren sind.

Weitere Hinweise für das Führen von Ausbildungsnachweisen

  • Die Ausbildungsnachweise sind täglich oder wöchentlich in möglichst einfacher Form (stichwortartige Angaben) schriftlich oder elektronisch zu führen.
  • Für eine Woche reicht eine DIN-A4-Seite.