Bildung und Qualifikation

Mediengestalter/-in Bild und Ton

Mediengestalter/-innen Bild und Ton sind qualifiziert für die elektronische Produktion und Gestaltung von Bild- und Tonmedien zum Beispiel Nachrichten- und Magazinbeiträge, Dokumentationen, Hörspiele, Werbespots, Lehrfilme, Musikvideos sowie Multimediaprodukte. Mediengestalter/-innen Bild und Ton sind auf Grund ihrer angelegten Ausbildung für Zusammenarbeit im Produktionsteam qualifiziert. Sie werden im Fernseh- und Tonstudio, bei Außenübertragungen, im Aufnahmeteam und in der Nachbearbeitung sowie bei der Sendeabwicklung eingesetzt. Sie können sich schnell an den unterschiedlichen Arbeitsplätzen einarbeiten und sind besonders in kleinen Produktionseinheiten bei allen Produktionsschritten einsetzbar. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.

Berufliche Qualifikationen

Mediengestalter/-innen Bild und Ton
  • beraten Programm-Mitarbeiter bei der Gestaltung und Planung von Produktionen und bereiten sie vor,
  • wählen die notwendigen Geräte aus und nehmen sie in Betrieb,
  • sichten und prüfen Aufzeichnungen, beschaffen Bild- und Tonmaterial aus Archiven und führen Format- und Normwandlung durch,
  • machen Tonaufnahmen, bearbeiten, mischen und schneiden Sprache und Musik,
  • nehmen selbständig oder gemeinsam mit Kameraleuten Bild und Ton auf,
  • bearbeiten Bild- und Tonaufzeichnungen am Schnittplatz,
  • führen Bildmischungen in Zusammenarbeit mit Regie und Kamera auch unter Live-Bedingungen durch.

Inhalte der Berufsausbildung

  • Berufsbildung
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
  • Planen von Arbeitsabläufen; Zusammenarbeiten im Produktionsteam
  • Einrichten und Prüfen von Geräten und Anlagen
  • Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen
  • Aufbereiten und Prüfen von Bild- und Tonmaterial
  • Bearbeiten von Bild- und Tonaufnahmen
  • Durchführen der Bildmischung
  • Wiedergeben von AV-Produktionen