Bildung und Qualifikation

Maschinen- und Anlagenführer/-in

Maschinen- und Anlagenführer/-innen sind für die Einrichtung, Umrüstung und Bedienung von Maschinen oder Anlagen zuständig. Sie arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie und papierverarbeitenden Industrie. Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre.

Berufliche Qualifikationen

Maschinen- und Anlagenführer/-innen
  • richten Maschinen und Anlagen in der Produktion ein und bedienen diese, steuern und überwachen den Materialfluss,
  • bereiten Arbeitsabläufe vor,
  • wählen Prüfverfahren und Prüfmittel aus und wenden diese an,
  • wählen Werkstoffe aus und bearbeiten diese nach technischen Unterlagen,
  • wählen manuelle und maschinelle Fertigungstechniken aus und wenden diese an, nutzen Steuerungs- und Regelungseinrichtungen,
  • warten und inspizieren Maschinen und Anlagen und beheben Störungen,
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit,
  • dokumentieren Produktionsdaten,
  • stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.

Inhalte der Berufsausbildung

  • Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen
  • Betriebliche und technische Kommunikation
  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
  • Prüfen branchenspezifische Fertigungstechniken
  • Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen
  • Steuern des Materialflusses
  • Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
Bitte informieren Sie sich auch rechtzeitig zu den Prüfungsterminen.