Bildung und Qualifikation

Fahrradmonteur/-in

Fahrradmonteure/Fahrradmonteurinnen warten und reparieren Fahrräder, rüsten Zubehör- und Zusatzteile nach. Sie ändern Fahrräder im Rahmen gegebener Ein­stellmöglichkeiten und durch Austausch von Komponenten. Auf Kundenwunsch montieren sie komplett neue Fahrräder aus Bauteilen, Baugruppen und Systemen. Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre.
 
Fahrradmonteure/ Fahrradmonteurinnen arbeiten in Betrieben des Zweiradhandels und des Zweiradhandwerks.

Berufliche Qualifikationen

Fahrradmonteure/Fahrradmonteurinnen
  • halten Fahrräder und andere branchenüblichen Produkte instand,
  • montieren und demontieren Bauteile, Baugruppen und Systeme,
  • rüsten Fahrräder mit Zubehör- und Zusatzteilen aus,
  • empfehlen Dienstleistungen, Waren und Produkte,
  • beraten Kunden hinsichtlich Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten,
  • stellen Fahrräder aus Einzelkomponenten her.

Inhalte der Berufsausbildung

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
  • Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebs
  • Arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren von Arbeits­ergebnissen
  • Qualitätsmanagement
  • Messen und Prüfen an Systemen
  • Betriebliche und technische Kommunikation
  • Kommunikation mit internen und externen Kunden
  • Bedienen von Fahrrädern und Systemen
  • Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrrädern sowie von Betriebsein­richtungen
  • Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
  • Manuelles und maschinelles Bearbeiten
  • Herstellen und Instandhalten von Systemen und Anlagen der Fahrradtechnik
  • Bereitstellen von Waren und Dienstleistungen

Fortsetzung der Berufsausbildung

Nach abgeschlossener 2-jähriger Ausbildung (§ 11 der Verordnung über diesen Ausbildungsberuf) besteht für fertig ausgebildete Fahrradmonteure und -monteurinnen die Möglichkeit zur Fortsetzung der Ausbildung im Ausbildungsberuf "Zweiradmechaniker/-in, jedoch ausschließlich in der Fach­richtung "Fahrradtechnik".
Wird in weiteren zwei Jahren die Zweiradmechaniker-Ausbildung absolviert, so können von der vorher abgeleisteten Fahrradmonteur/-in-Ausbildung 18 Monate angerechnet werden. Die dort abgelegte Zwischen- und Abschlussprüfung wird als erfolgreich abgeschlossene Zwischenprüfung – das ist der erste Teil der "gestreckten Abschlussprüfung" - in der Zweiradmechaniker-Ausbildung gewertet.