Beratung und Service

Wasserrahmenrichtlinie

Mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verfolgt die EU das Ziel, sämtliche Gewässer in Europa spätestens bis 2027 in einen "guten ökologischen Zustand“ oder in ein "gutes ökologisches Potenzial" zu versetzen. Dazu müssen die Nationalstaaten Bewirtschaftungspläne aufstellen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch die Bundesländer. Zunächst wurde der Gewässerzustand erfasst, der in einem fortlaufenden Monitoring für die weitere Entwicklung überwacht wird. Die Regierung von Niederbayern ist hinsichtlich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie koordinierende Behörde, die für das Teilflussgebiet der Isar zuständig ist. Bei grundlegenden Fragestellungen für den bayerischen Teil des Donaueinzugsgebietes übernimmt sie zudem die Federführung. Die wichtigsten Elemente der zielgerichteten und koordinierten Planung für den Schutz der Gewässer sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für Flussgebiete oder Teilbereiche der Flussgebiete. Im "Kartendienst Gewässerbewirtschaftung" des Bayerischen Landesamtes für Umwelt können die für die einzelnen Gewässerstrecken ("Flusswasserkörper") vorgesehenen Maßnahmen aufgerufen und nach Aktivierung des Info-Knopfes auch als eigener Steckbrief ausgedruckt werden. Die Bewirtschaftungspläne finden zukünftig beim wasserrechtlichen Vollzug Berücksichtigung. Damit können sie sich direkt auf Unternehmen auswirken, die ihren Sitz in Ufernähe haben, in ein Gewässer einleiten oder Wasser entnehmen.