Beratung und Service

Vorsicht Vertragsfalle!

Täglich erhalten Unternehmen Briefe und Anrufe von dubiosen Firmen. Das Ziel der Betrüger: Kostenpflichtige Vertragsabschlüsse durch arglistige Täuschung. Welche Betrugsfälle es gibt und was Sie im Einzelnen beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

1. Welche Betrugsfälle gibt es?

  • "Behördliche" Schreiben
    Firmen, die vor kurzem in das Handelsregister eingetragen worden sind, erhalten häufig offiziell aussehende Schreiben einer vermeintlichen Behörde. Sie ähneln zum Beispiel Briefen des Amtsgerichts und weisen Symbole wie den Bundesadler auf. Auch Formulare, die von angeblichen Institutionen der Europäischen Union zu stammen scheinen, sind beliebt. Die Absender nehmen dabei oftmals Bezug auf die Eintragung und fordern die Empfänger auf, einen beigefügten Überweisungsträger auszufüllen oder die Richtigkeit der im Brief genannten Firmendaten mit Unterschrift zu bestätigen. Es handelt sich jedoch meistens um versteckte Vertragsangebote für kostenpflichtige Eintragungen in Firmenverzeichnissen. Oft weist eine ausländische IBAN auf die Betrugsabsicht hin.
  • Vermeintliche Anzeigenaufträge
    Gelegentlich bekommen Unternehmen, die zuvor eine Eintragung in ein Telefonbuch oder eine Zeitungsannonce aufgegeben haben, Rechnungen für vermeintliche Folgeaufträge oder andere Einträge. Diese Leistungen wurden jedoch nie in Auftrag gegeben. Auch hierbei handelt es sich um versteckte Vertragsangebote. Weitere Beispiele für angebliche Anzeigeaufträge sind Volkshochschulverzeichnisse, örtliche Anzeigeblätter oder Stadtpläne.
  • Eintragungs- oder Adressbuchbetrug
    Häufig werden trickreich gestaltete Vertragsangebote oder Scheinrechnungen für angebliche Eintragungen in Telefon- und Adressbüchern, Branchenverzeichnissen, Online-Datenbanken oder Markenregistern verschickt. Auf den Schreiben ist das Wort "Angebot" jedoch nicht enthalten, da dies zu offensichtlich auf einen Vertragsschluss hinweisen würde. Stattdessen wird gern der Begriff "Offerte" zur Verschleierung genutzt. Zudem nutzen Betrüger oft echte oder sehr ähnlich aussehende Adressen von Behörden. Auch gibt es immer häufiger Fälle von gänzlich erfundenen Firmen oder Institutionen ohne Kontaktangaben. Auf all diesen Wegen sollen ebenfalls Vertragsschlüsse herbeigeführt werden.
  • Telefonanrufe ("Kölner Masche")
    Im Gegensatz zu den vorgenannten Varianten bedienen sich die Betrüger hier nicht der Papierform, sondern greifen zum Telefon. Bei solchen Gesprächen werden Unternehmen durch Täuschung ebenso zu Abschlüssen von Anzeigeaufträgen genötigt. Gefährlich ist hierbei, dass jegliche Form der Bestätitung so zugeschnitten wird, dass ein Vertragsabschluss im Nachhinein vermeintlich zustande gekommen ist. Mit dem sogenannten "Call ID Spoofing" lässt sich außerdem die im Display angegebene Anrufernummer fälschen. So kann jede beliebige deutsche Festnetznummer angezeigt werden.

2. Wie können Sie sich vor Betrug schützen?

  • Sehen Sie sich jedes Schreiben genau an, das vor allem im Zusammenhang mit
    • einer Eintragung beim Gewerbeamt oder im Handelsregister,
    • einer Eintragung im Telefonbuch, Branchen- oder Internetverzeichnis,
    • einem Anzeigenauftrag,
    • der Einrichtung einer Homepage, oder
    • der Anmeldung einer Marke oder eines Patents bei Ihnen eingeht.
  • Lassen Sie sich von der amtlichen Aufmachung einer "Rechnung", staatlich klingende Bezeichnungen (zum Beispiel "Zentrale Registrierungsstelle") oder amtlichen Symbolen (zum Beispiel Europaflagge oder Bundesadler) nicht täuschen.
  • Bezahlen Sie nur solche Rechnungen, bei denen Ihnen sicher bekannt ist, dass der Rechnungssteller tatsächlich von Ihnen Geld fordern darf.
  • Senden Sie keine "Korrekturabzüge" zurück, wenn Sie nicht eindeutig vorher einen Druckauftrag an den Absender erteilt haben.
  • Seien Sie vorsichtig, Anzeigen- oder andere Aufträge bei Vertretern abzuschließen, die unangekündigt in Ihrem Betrieb erscheinen oder sich auf ein angebliches Gespräch mit Ihrem Mitarbeiter berufen. Viele unseriöse Vertreter versuchen, Sie unter Druck zu setzen. Unterschreiben Sie nichts, wenn man Sie nicht in Ruhe das Kleingedruckte prüfen lässt. Oft verbergen sich darin höhere Preise oder jahrelange Laufzeiten, auf die Sie nicht aufmerksam gemacht werden. Und anders als ein Verbraucher können Sie als Unternehmer solche "Haustürgeschäfte" nicht widerrufen.
  • Lassen Sie sich bei zweifelhaften Rechnungen nicht durch Mahnungen oder Androhung von Inkassomaßnahmen unter Druck setzen. Reagieren Sie auf solche Schreiben nur dann unverzüglich mit der am Ende dieses Merkblatts beigefügten Mustererklärung, wenn Sie versehentlich einen Vertrag geschlossen haben, und kündigen Sie dann die Einschaltung eines Rechtsanwaltes an.
  • Wenn Sie Zweifel über die Identität des Rechnungsstellers oder die Berechtigung der Forderung haben, fragen Sie bei der IHK Niederbayern nach.
  • Weisen Sie Ihre Mitarbeiter an, ebenfalls diese Grundsätze zu beachten. Am besten, Sie legen dieses Merkblatt für Ihre Angestellten aus, damit sich jeder von Zeit zu Zeit diese Verhaltensregeln ins Gedächtnis rufen kann.

3. Was können Sie tun, wenn Sie in eine Vertragsfalle geraten sind?

  • Fechten Sie die abgegebene Vertragserklärung sofort per Einwurfeinschreiben an. Verweisen Sie auf § 123 BGB (arglistige Täuschung); dieser Anfechtungsgrund wird in der Rechtsprechung anerkannt. Eine Mustererklärung ist am Ende dieses Merkblatts enthalten.
  • Fertigen Sie sich eine Kopie Ihrer Anfechtungserklärung an, die Sie zusammen mit dem Rückschein aufbewahren.
  • Sollten Sie bereits gezahlt haben, können Sie das Geld zurückfordern. Tun Sie dies mit Hinweis auf § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung). Eine Mustererklärung ist am Ende dieses Merkblatts enthalten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre Vertragserklärung wirksam angefochten haben.
  • Informieren Sie unverzüglich das Geldinstitut des Zahlungsempfängers darüber, dass auf dem betreffenden Konto Zahlungen aufgrund unseriöser Angebote eingehen. Bitten sie um Rücküberweisung eingehender Zahlungen.
  • Informieren Sie die IHK Niederbayern. Diese kann Ihnen konkrete Tipps geben und den Vorfall dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität melden.
Mustererklärung 1 (Geld wurde noch nicht gezahlt)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestreite ich den vermeintlichen Vertragsschluss.

Ferner ist das streitgegenständliche Schreiben offenbar bewusst irreführend gestaltet worden. Dafür sprechen folgende Merkmale: [MERKMALE]. Hilfsweise fechte ich daher meine Erklärung vom [DATUM] wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) an.

Äußerst hilfsweise kündige ich das vermeintliche Vertragsverhältnis außerordentlich, ebenso hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bei dieser Gelegenheit weise ich Sie darauf hin, dass ich den Vorgang zur weiteren Rechtsverfolgung an den Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. leiten werde.

Ich sehe die Angelegenheit damit als erledigt an.

Mit freundlichen Grüßen
 Mustererklärung 2 (Geld wurde bereits gezahlt)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestreite ich den vermeintlichen Vertragsschluss.

Ferner ist das streitgegenständliche Schreiben offenbar bewusst irreführend gestaltet worden. Dafür sprechen folgende Merkmale: [MERKMALE]. Hilfsweise fechte ich daher meine Erklärung vom [DATUM] wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) an.

Äußerst hilfsweise kündige ich das vermeintliche Vertragsverhältnis außerordentlich, ebenso hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bei dieser Gelegenheit weise ich Sie darauf hin, dass ich den Vorgang zur weiteren Rechtsverfolgung an den Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. leiten werde.

Unter dem Eindruck der vermeintlichen Zahlungsverpflichtung habe ich den Betrag von [BETRAG] Euro an Sie gezahlt. Ich fordere Sie daher zur unverzüglichen Rückzahlung auf (§ 812 BGB). Sollte bis zum [2 WOCHEN AB POSTAUSGANG] kein Geldeingang zu verzeichnen sein, werde ich die Forderung gerichtlich geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen