Beratung und Service

Orientierungshilfe zum neuen TTDSG

Im Rahmen einer Rechtsänderung trat zum 01.12.2021 das Gesetz zum Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Es regelt unter anderem den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei der Nutzung von Telemedien, unabhängig davon, ob ein Personenbezug vorliegt oder nicht.
Die Neuregelungen betreffen konkret den Einsatz von Cookies auf Internetseiten. Zwar ist derzeit eine Einwilligungserklärung für das Setzen von Cookies bereits durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den meisten Fällen zwingend. Das TTDSG regle aber jetzt erstmals rechtliche Vorgaben für Dienste, mit denen Verbraucher ihre Einwilligung in das Setzen von Cookies durch Webseitenbetreiber und damit verknüpfte Datenverarbeitungen verwalten können sollen.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat aktuell eine neue Fassung der Orientierungshilfe für Anbieterinnen und Anbietern von Telemedien veröffentlicht. Das Papier bietet Betreiberinnen und Betreibern von Webseiten, Apps oder Smarthome-Anwendungen konkrete Hilfestellungen bei der Umsetzung der neuen Vorschriften des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG).
Das neue TTDSG regelt noch weitere Themenbereiche, so z. B. der digitale Nachlass. Auch werden Anpassung auf Grundlage der DSGVO und der ePrivacy-RL (2002/58/EG) vorgenommen und für die Einwilligung in Cookies stelle das Gesetz klar, dass „das Speichern von und der Zugriff auf Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers grundsätzlich nur mit einer DSGVO-konformen Einwilligung erlaubt sei“, soweit sich nicht aus der ePrivacy-RL eine Ausnahme ergebe. Auch ein wettbewerbskonformes Einwilligungsmanagement in Cookies soll erreicht werden.