Beratung und Service

Höhere Gebühren für Transparenzregister

Bisher betrug die Gebühr seit 2020 jährlich 4,80 EUR. Für 2021 beträgt die Gebühr jetzt 11,47 Euro und ab 2022 jährlich 20,80 Euro.
Die IHK Niederbayern warnt vor trittbrettfahrenden Dienstleistern im Zusammenhang mit der Transparenzregistereintragung. Die Eintragungspflicht für (fast) alle Unternehmen führt leider auch zu Trittbrettfahrern, die mit recht bedrohlich klingenden und Druck erzeugenden Schreiben oder E-Mails den Eindruck erzeugen, man müsste über sie die Eintragung vornehmen. Es besteht aber keinerlei Pflicht, die Eintragung über einen solchen Dienstleister vorzunehmen.
Jegliche Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Eintragung in das Transparenzregister sollte daher sorgfältig geprüft werden. Im Zweifel holen Sie bitte den Rat der IHK ein.
Die Eintragung in das Transparenzregister als solche ist kostenfrei. Die Gebührenpflicht entsteht nicht durch den Eintragungsvorgang, sondern für das Eingetragensein. Die Rechnungsstellung durch den Bundesanzeiger-Verlag erfolgt in der Regel zusammen mit der Rechnung für die Offenlegung des Jahresabschlusses.