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Geldwäschegesetz: BaFin veröffentlicht Auslegungs- und Anwendungshinweise für Kreditinstitute bei Bareinzahlungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Auslegungs- und Anwendungshinweise für Kreditinstitute veröffentlicht. Die Hinweise konkretisieren die gesetzlichen Vorschriften und sollen die Kreditinstitute bei der Umsetzung der Vorgaben des Geldwäschegesetztes unterstützen.
Bei Bareinzahlungen von Gelegenheits- aber auch Bestandskunden ist danach zukünftig ein Herkunftsnachweise vorzulegen. Bei Gelegenheitskunden soll dies ab einem Betrag in Höhe von 2.500 Euro der Fall sein, bei Bestandskunden ab 10.000 Euro.
 
Wenn Gelegenheitskunden keinen Nachweis erbringen können, soll die Annahme des Geldes verweigert werden. Bei Bestandskunden lässt die BaFin dies offen. Für die Umsetzung sieht die BaFin insoweit eine Frist von zwei Monaten nach der Veröffentlichung vor. Zusätzlich enthält die aktuelle Veröffentlichung auch einschlägige Typologien bei Immobilientransaktionen und Investmentgeschäften. Die Auslegungs-und Anwendungshinweise für Kreditinstitute finden Sie hier.