Beratung und Service

go-digital

Service- und kundengerechte sowie effiziente und sichere Geschäftsprozesse einführen – kleine und mittlere Unternehmen werden durch das Förderprogramm „go-digital“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt. Das Programm wurde, erweitert durch neue Module, bis zum 31.12.2024 verlängert. Die entsprechende Bekanntmachung im Bundesanzeiger inklusive detaillierter Informationen finden Sie hier.

Förderbereiche

  1. Digitalisierungsstrategie: Die Digitalisierungsstrategie zielt auf die Entwicklung neuer funktionsfähiger digitaler Geschäftsmodelle und -prozesse bzw. die Digitalisierung vorhandener Geschäftsmodelle und -prozesse. Sie kann dabei Themen wie die Einführung neuer innovativer Verfahren oder Technologien, (Kommunikations-)Prozesse, Dienstleistungen oder den Umgang mit Daten aufgreifen.
  2. IT-Sicherheit: Gegenstand der Förderung in diesem Modul ist die qualifizierte Beratung von KMU und Handwerk zur Verbesserung ihres IT-Sicherheitsniveaus und des Datenschutzes. In die Beratung von KMU in diesem Modul sollen Maßnahmen zur Verfolgung der allgemein anerkannten Schutzziele wie Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität und Verbindlichkeit in die betrieblichen Abläufe und Geschäftsprozesse integriert werden.
  3. Digitalisierte Geschäftsprozesse: Mit Hilfe dieses Moduls sollen die Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig bzw. medienbruchfrei durch die Einführung sicherer elektronischer, möglichst mobiler, Prozesse digitalisiert werden.
  4. Datenkompetenz: In diesem Modul werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen gefördert, mit denen KMU eine aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie ermöglicht wird. Wo sinnvoll, soll der potenzielle Nutzen aus der Verbindung eigener Daten mit externen Datenquellen einbezogen werden. Durch die Verbesserung der Datenkompetenz sollen Unternehmen befähigt werden, ihre Daten ökonomisch besser zu nutzen.
  5. Digitale Markterschließung: Ziel dieses Fördermoduls ist es, die vielfältigen Aspekte eines professionellen Online-Marketings aufzuzeigen und eine unternehmensspezifische Strategie zu entwickeln.

Förderung

Gefördert werden Beratungsleistungen in allen fünf Modulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro. Als Begünstigte zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten. Wichtige Fördervoraussetzung ist zudem, dass die Beratungsleistungen nur durch vom BMWi zertifizierte Beratungsunternehmen durchgeführt werden dürfen – diese übernehmen im Gegenzug auch die Antragstellung für das geförderte Unternehmen.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind gemäß den zugrunde liegenden Richtlinien rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Beschäftigten beziehungsweise mit einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro. Außerdem sind nur Anträge von deutschen Betriebsstätten oder Niederlassungen zulässig.

Programmabwicklung

Für die Programmabwicklung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Projektträger EURONORM GmbH beauftragt. Die Entscheidung über die eingegangenen Förderanträge erfolgt somit durch den Projektträger EURONORM GmbH.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website zu go-digital.