Beratung und Service

Beratungsförderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat bekanntgegeben, dass das bundesweite Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ fortgeführt wird.  Das Programm ist die Nachfolgerichtlinie zum BAFA-Förderprogramm „Förderung unternehmerisches Know-How“, die zum 31.12.2022 abgelaufen ist.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Haben Sie Ihr Unternehmen bereits gegründet, greift das Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" des Bundeswirtschaftsministeriums.
Dieses Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an klein- und mittelständische Unternehmen. Diese sollen dadurch ihre Befähigung steigern, auf die vielfältigen Herausforderungen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sowie der durch den demografischen Wandel bedingten Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt zu reagieren.

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere Beratungen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie Beratungen zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund.
Es werden aber auch allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert. Umgesetzt wird das Programm durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wer wird gefördert?

Gefördert werden
  • junge Unternehmen, im ersten Jahr nach Gründung (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem zweiten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
die rechtlich selbstständig im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind. Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten. Diese Bemessungsgrundlage beträgt 3.500 Euro. Für Niederbayern gilt ein Förderzuschuss von 50% der Beratungskosten begrenzt auf die vorgenannte Bemessungsgrundlage. Pro Jahr können Unternehmen zwei Beratungen gefördert bekommen, innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinie (01. Januar 2023 bis 31.12.2026) sind insgesamt bis zu fünf Beratungen möglich.
Weiterführende Informationen zu Fördervoraussetzungen, Beratungszuschüsse, Antragstellung und sonstigen Punkten erhalten Sie auf der Website des BAFA.
Die zuständige Leitstelle für Unternehmen der IHK Niederbayern ist die DIHK Service GmbH.

Antragstellung: Vorab Informationsgespräch bei regionalem Ansprechpartner nötig

Jungunternehmen die einen Zuschuss für eine Unternehmensberatung erhalten möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen.
Für Unternehmen mit Sitz in Niederbayern (ausgenommen Landkreis Kelheim) ist die IHK Niederbayern regionaler Ansprechpartner. Gerne könne Sie mit den IHK-Beratern einen Termin für das obligatorische Informationsgespräch vereinbaren. Darüber hinaus berät die IHK umfassend zu den einzelnen Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinie und gibt Hilfestellung bei der Auswahl eines geeigneten Beraters. Zwischen dem Gespräch und der Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden
Die Pressemitteilung des BAFA zur Fortführung des Programms finden Sie hier