Nr. 5076516
IHK zu Essen

Sach- und Fachkunde

Unterrichtung nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 Gaststättengesetzes

Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank eröffnen will, benötigt eine Erlaubnis vom Ordnungsamt am Ort der Gaststätte. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes ist hierfür die Teilnahme an der Unterrichtung im Gaststättengewerbe bei der IHK notwendig.

IHK-Fachkundeprüfungen

Infos für angehende Güterkraftverkehrs-, Taxi- und Mietwagen- sowie Omnibusunternehmer