Unterrichtung nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 Gaststättengesetzes

Gastwirteunterrichtung

Ziel der Unterrichtung im Gaststättengewerbe

Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank eröffnen will, benötigt eine Erlaubnis vom Ordnungsamt am Ort der Gaststätte. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes ist hierfür die Teilnahme an der Unterrichtung im Gaststättengewerbe bei der IHK notwendig.
Die Unterrichtung im Gaststättengewerbe soll sicherstellen, dass der Gewerbetreibende mit den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften im Lebensmittel- und Hygienerecht als vertraut gelten kann.

Ausnahmen von der Unterrichtungspflicht

Von der Gastwirte Unterrichtung ist befreit, wer über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet. So brauchen zum Beispiel Köche, Restaurantfachleute und Absolventen im Lebensmittelhandwerk (Bäcker, Fleischer, Konditor) nicht an der Unterrichtung teilnehmen. Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der Unterrichtung. Bei Fragen dazu sprechen Sie uns gerne an.
 
Erforderliche Sprachkenntnisse
Die Unterrichtungssprache ist deutsch. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, die deutsche Sprache so gut zu beherrschen, dass er der Unterrichtung jederzeit inhaltlich folgen und verstehen kann. Zudem müssen die Fragen der Referenten beantworten werden können. Wird vor oder während der Unterrichtung festgestellt, dass die Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Referenten zu folgen, kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Übersetzer ist nicht zulässig.
Weitere Sprachen nach Absprache bieten
Bergische IHK: Griechisch
Ansprechpartnerin: Frau Sofia Ernst (0202 2490 501, s.ernst@bergische.ihk.de
IHK Köln: Türkisch
Ansprechpartnerin: Frau Corinna Wasters (0221 1640 6860, corinna.wasters@koeln.ihk.de)
IHK Köln: Chinesisch
Ansprechpartnerin: Frau Corinna Wasters (0221 1640 6860, corinna.wasters@koeln.ihk.de)
IHK Dortmund: Vietnamesisch
Ansprechpartnerin: Frau Simone Linauer (0231 5417 281, s.linauer@dortmund.ihk.de)

 Online-Anmeldung und Gebühren
Der Gebührentatbestand der IHK zu Essen sieht für die Teilnehmer an der Unterrichtung eine Gebühr in Höhe von 80,00 Euro vor. Der Teilnehmer erhält gemeinsam mit der Einladung den Gebührenbescheid. Der Gebührenbescheid ist vor der Veranstaltung zu begleichen.
Falls Sie die Kosten für die Unterrichtung nicht selbst bezahlen und der Gebührenbescheid an einen anderen Kostenträger geschickt werden soll, dann ist die Kostenübernahmeerklärung gemeinsam mit der Anmeldung einzureichen. Die Kostenübernahmeerklärung können Sie im Online-Portal entsprechend hochladen. Das Kostenübernahmeformular finden Sie hier.

Stornierungsgebühren im Falle eines Nichterscheinens zur Unterrichtung oder eines Rücktritts von der Unterrichtung (Dies gilt auch bei eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ähnlichem)

Stornierungskosten nach bestehender Gebührenordnung: 
Bei Rücktritt von der Unterrichtung bis 2 Wochen vor Unterrichtungsbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 19,00€ erhoben.
Bei Rücktritt von der Unterrichtung unter 2 Wochen vor Unterrichtungsbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 26,00€ erhoben.

 Termine


Bitte beachten Sie:
  • Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, die sie innerhalb von 24 Stunden durch Anklicken des Links bestätigen müssen. Erst dann sind Sie verbindlich zur Unterrichtung angemeldet.
  • Der genaue Ort der Unterrichtung wird mit der Einladung und dem Gebührenbescheid ca. eine Woche vor der Veranstaltung bekannt gegeben.
  • Bitte achten Sie auf pünktliches Erscheinen. Bei verspätetem Eintreffen ist eine Teilnahme nicht mehr möglich. Sie müssen sich dann zu einem neuen Termin anmelden. Dadurch entsteht Ihnen eine Stornierungsgebühren in Höhe von 26,00€.
  • An dem Tag der Unterrichtung ist durch Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises erforderlich. Enthält dieser keine Angaben zu Ihrer Adresse, dann legen Sie uns bitte eine aktuelle Meldebescheinigung vor.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse an, und keine allgemeine Firmen-E-Mail (wie info@beispiel.de) da wir Ihnen hier auch persönliche Nachrichten zukommen lassen wie zum Beispiel Rückfragen.