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Den Kernbereich der Digitalisierung bilden u.a. die Computerhardware. Diese Wirtschaftsgüter unterliegen aufgrund des raschen technischen Fortschritts einem immer schnelleren Wandel
Anwendung der Regelungen des § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStG
Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben
Wer als natürliche Person seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und gewerbliche Einkünfte erzielt, unterliegt damit der natinolen Einkommensteuer.
BMF-Schreiben vom 16.10.2014
Befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern (ersetzt das Schreiben vom 24.10.2014)
Regelmäßig gegen Ende des Jahres werden einige der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlassten Auslands(dienst)reisen jeweils zum neuen Jahr angepasst.