Aktuell
Wir bedanken uns sehr herzlich bei den Kolleginnen der IHK Köln, die die Informationen zusammengestellt haben!
Neuigkeiten für 2026
- Mindestlohn steigt
- Lohnkosten im Krankheitsfall
- Freistellung bei „Kind krank“
- Ausgleichsabgabe steigt
- Befristete Arbeitsverträge für Rentnerinnen und Rentner
- 2026 kommt das Entgelttransparenzgesetz
- Online-Geschäfte: Widerrufsbutton wird im Juni Pflicht
- Erhöhung der Entfernungspauschale
- Mehrwertsteuer für die Gastronomie sinkt
- Notarielle Beurkundungen online
- Ausländische Beschäftigte auf Beratungsstellen hinweisen
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, die Einkommensgrenze für Minijobs erhöht sich auf etwa 603 Euro monatlich (bisher 566 Euro). Azubis, deren erstes Lehrjahr ab dem 1. Januar 2026 beginnt, haben Anspruch auf mindestens 724 Euro Bruttolohn. Dies entspricht einer Erhöhung der derzeit geltenden Mindestausbildungsvergütung von etwas über 6 Prozent. Näheres zum Thema Mindestlohn finden Sie hier.
Lohnkosten im Krankheitsfall
Bei der U1-Abgabe, die kleinere Unternehmen an eine Umlagekasse der gesetzlichen Krankenkassen zahlen müssen, um im Krankheitsfall von Beschäftigten die Erstattung von Lohnkosten zu sichern, ändert sich der Erstattungssatz. Unternehmen mit weniger als 30 Beschäftigten können ihre U1-Beitragsgestaltung optimieren und wählen, ob sie eine höhere Erstattung im Krankheitsfall wünschen (was meist höhere Beiträge bedeutet) oder niedrigere Kosten bevorzugen. Dieser Wechsel muss bis zum 31. Januar 2026 mit einer elektronischen Wahlerklärung bei der Krankenkasse/Minijob-Zentrale gemeldet werden.
Freistellung bei „Kind krank“
Berufstätige Eltern können von der Arbeit freigestellt werden, wenn ihr Kind krank ist und betreut werden muss. Sind die Eltern gesetzlich versichert und ist ein Anspruch auf Bezahlung durch den Arbeitgeber vertraglich ausgeschlossen, können sie für diese Zeit Kinderkrankengeld beziehen, das von der Krankenkasse übernommen wird.
Die erweiterte Bezugsdauer von bis zu 15 Arbeitstagen pro Jahr pro Kind (für Alleinerziehende bis zu 30 Arbeitstage) und insgesamt maximal 35 Arbeitstagen pro Elternteil (für Alleinerziehende bis zu 70 Arbeitstage), die ursprünglich nur bis Ende 2025 gelten sollte, wurde für 2026 verlängert. Ausgleichsabgabe steigt
Die erweiterte Bezugsdauer von bis zu 15 Arbeitstagen pro Jahr pro Kind (für Alleinerziehende bis zu 30 Arbeitstage) und insgesamt maximal 35 Arbeitstagen pro Elternteil (für Alleinerziehende bis zu 70 Arbeitstage), die ursprünglich nur bis Ende 2025 gelten sollte, wurde für 2026 verlängert. Ausgleichsabgabe steigt
Ausgleichsabgabe steigt
Die Ausgleichsabgabe soll Unternehmen dazu motivieren, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Die Staffelbeiträge für die Ausgleichsabgabe wurden für das Erhebungsjahr 2025 erhöht. Diese neuen Beträge sind 2026 erstmals fällig. Eine Übersicht gibt es auf der Internetseite des Inklusionsamts. Auf unserer Webseite finden Sie weiterführende Information zur Beschäftigung von Schwerbehinderten.
Befristete Arbeitsverträge für Rentnerinnen und Rentner
Eine Erleichterung gibt es bei dem Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit Beschäftigten, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Für sie gilt das Vorbeschäftigungsverbot nicht, wenn neben den allgemeinen Bedingungen für befristete Arbeitsverträge folgende Voraussetzungen eingehalten werden:
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Die Höchstdauer sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge mit demselben Arbeitgeber ist insgesamt nicht länger als acht Jahre.
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Es werden maximal zwölf sachgrundlos befristete Arbeitsverträge mit dem gleichen Arbeitgeber abgeschlossen.
2026 kommt das Entgelttransparenzgesetz
Ein dicker Brocken ist das „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz)“. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie will Entgeltgleichheit für Männer und Frauen (Equal Pay) bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit herstellen. Bis zum 7. Juni 2026 muss die Umsetzung in nationales Recht erfolgen.
Auf Unternehmen kommen neben der Festlegung geschlechtsneutraler Entgeltstrukturen auch neue Auskunfts- und Berichtspflichten zu. Ein Gesetzentwurf wird für Januar erwartet, Unternehmen sollten sich anhand der Richtlinie aber unbedingt jetzt schon vorbereiten.
Auf Unternehmen kommen neben der Festlegung geschlechtsneutraler Entgeltstrukturen auch neue Auskunfts- und Berichtspflichten zu. Ein Gesetzentwurf wird für Januar erwartet, Unternehmen sollten sich anhand der Richtlinie aber unbedingt jetzt schon vorbereiten.
Online-Geschäfte: Widerrufsbutton wird im Juni Pflicht
Nach dem Bestell- und dem Kündigungsbutton soll es im Onlinehandel künftig auch einen Widerrufsbutton geben. Dabei handelt es sich um eine elektronische Funktion, die es Verbrauchern erleichtern soll, online geschlossene Verträge zu widerrufen. Mit einem Klick auf einen deutlich sichtbaren Widerrufsbutton soll das ermöglicht werden. Die neuen Regeln gelten ab dem 19. Juni 2026.
Ergänzend soll eine korrespondierende Regelung für im Fernabsatz abgeschlossene Versicherungsverträge eingeführt werden.
Ergänzend soll eine korrespondierende Regelung für im Fernabsatz abgeschlossene Versicherungsverträge eingeführt werden.
Erhöhung der Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird dauerhaft auf 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer erhöht. Die bisherige Staffelung von 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab Kilometer 21 entfällt. Die Pauschale gilt unabhängig vom Fahrzeugtyp, also auch für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrrad, sofern die Fahrten vom Finanzamt anerkannt werden.
Mehrwertsteuer für die Gastronomie sinkt
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie sinkt von 19 Prozent auf 7 Prozent. Profitieren werden Restaurants, Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel sowie Cateringanbieter, die Kita-, Schul-. und Krankenhausverpflegung. Für Getränke gilt weiterhin der Satz von 19 Prozent. Restaurants, Cafés und Kantinen müssen Buchhaltung, Preislisten und Rechnungsstellung anpassen, insbesondere hinsichtlich der klaren Trennung von Speisen und Getränken.
Notarielle Beurkundungen online
Das BMJ plant eine Ausweitung des notariellen Onlineverfahrens. Der aktuelle Referentenentwurf sieht vor, die Online-Beglaubigung u. a. auf Stiftungsregisteranmeldungen zu erweitern und die Online-Beurkundung auf zusätzliche gesellschaftsrechtliche Vorgänge auszudehnen, darunter AG- und KGaA-Gründungen sowie diverse register- und gesellschafterbezogene Vollmachten.
Ausländische Beschäftigte auf Beratungsstellen hinweisen
Das „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet / §45c“ legt ab Januar fest: Schließt ein Arbeitgeber mit Sitz im Bundesgebiet mit einem Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland einen Arbeitsvertrag zur Arbeitsleistung im Inland, hat er den Drittstaatsangehörigen spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung in Textform auf die Möglichkeit einer Information oder Beratung nach § 45b Absatz 1 Satz 1 und 2 hinzuweisen.
Die zuständigen Beratungsstellen sind diejenigen des Projektes Faire Integration. Das BMAS stellt eine Muster-Information zur Verfügung, in der nur noch die nächstgelegene Beratungsstelle angekreuzt werden muss. Die Dokumente finden Sie auf der Internetseite des Netzwerkes „Unternehmen integrieren Flüchtlinge".
Die zuständigen Beratungsstellen sind diejenigen des Projektes Faire Integration. Das BMAS stellt eine Muster-Information zur Verfügung, in der nur noch die nächstgelegene Beratungsstelle angekreuzt werden muss. Die Dokumente finden Sie auf der Internetseite des Netzwerkes „Unternehmen integrieren Flüchtlinge".
Wir bedanken uns sehr herzlich bei den Kolleginnen der IHK Köln, die die Informationen zusammengestellt haben!
