Nr. 3655048
Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen

Kassenmanipulation

Recht und Steuern
kassenschublade © Evgeni Schemberger

Unternehmen unterliegen bei der Verwendung elektronischer Registrierkassen(systeme) weitreichenden steuerlichen Verpflichtungen.

Bis zum 15. August 2025
kassensystem pos kasse kassieren © Taras VyshnyaVladZetter@gmail.com

Das BMF hat am 24.07.den neuen Entwurf einer „Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung“ (KassenSichV) veröffentlicht. DIe DIHK hat die Möglichkeit, zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen, und bittet um Ihre Einschätzungen und Hinweise.

Evaluation des sog. Kassengesetzes
Kasse mit Bon © pagadesign

Die DIHK hat am 13. Juni 2025 gegenüber dem (BZSt wichtige Hinweise zur Evaluation des sog. Kassengesetzes abgegeben- Vielen Dank für´s Mitmachen!

Erinnerung: Meldung bis 31.07.2025!
kassenbon liegt auf einer Tastatur © istockphoto / Rawf8

Zum 01.01.2025 gibt es für B2B-Umsätze neue Verpflichtungen!

Kasse aktuell
Fragezeichen-viele © NiroDesign

Das "Kassengesetz“ vom 22.12.2016 führte die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 01.01.2020 ein. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen.

Kassenführung

Geringfügige Mängel in der Kassenführung rechtfertigen keine über die konkreten Auswirkungen dieser Mängel hinausgehenden Hinzuschätzungen, so ein Urteil des FG Münster vom 09.03.2021

Internetseite des BSI mit umfangreichen Informationen
Menschen von oben fotografiert © Orbon Alija

Im Zuge der Digitalisierung kommen beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen heutzutage in der Regel elektronische Aufzeichnungssysteme (z.B. elektronische Kassensysteme oder Registrierkassen) zum Einsatz. Hierdurch hat sich das technische Umfeld des Besteuerungsverfahrens stark verändert.

Kassenmanipulation
Zwei Personen kalkulieren mit Taschenrechnern © Andrey Popov

Steu­er­li­che Be­hand­lung der Kos­ten der erst­ma­li­gen Im­ple­men­tie­rung ei­ner zer­ti­fi­zier­ten tSE

Recht und Steuern

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Aufzeichnungspflichten
elektroautos © 3alexd

Mit dem BMF-Schreiben vom 11.03.24 "Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen und anderen steuerlich relevanten Daten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen" werden die wesentlichen Anforderungen und bestehenden branchenüblichen Mindestaufzeichnungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen und die in diesen Unternehmen insbesondere eingesetzten Taxameter und Wegstreckenzähler zusammengefasst.