Verkehr

Geplante Mautänderungen 2023 und 2024

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. September 2023, in erster Lesung über die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Lkw-Mautsystems hinsichtlich der Einführung einer Kohlenstoffdioxid-Differenzierung sowie die Umstellung vom zulässigen Gesamtgewicht auf die technisch zulässige Gesamtmasse, wie auch die Einbeziehung der Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen beraten. Der dazu vorgelegte “Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ (BT-Drucks. 20/8092) wurde im Anschluss der Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen (Ausschusssitzung am 25.09.2023; siehe auch “Weitere Informationen”).
Die Lkw-Maut soll der Vorlage zufolge ab 1. Dezember 2023 um eine CO2-Komponente erweitert werden. Ab 1. Juli 2024 sollen dann auch Lkw mit über 3,5 bis 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse die Maut entrichten müssen.
Die Bundesregierung geht dem Entwurf zufolge von Maut-Mehreinnahmen durch die Einführung der Kohlenstoffdioxid-Differenzierung (nur Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen berücksichtigt) von 26,61 Milliarden Euro für die Jahre 2024 bis 2027 aus.
Die erwarteten Mehreinnahmen durch die Mautausdehnung auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse belaufen sich den Angaben zufolge auf vier Milliarden Euro für den besagten Zeitraum. 1,83 Milliarden Euro davon entfielen auf die CO2-Differenzierung, heißt es. Die zusätzlichen Einnahmen sollen laut Entwurf nicht nur für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur bei Bundesfernstraßen sondern auch im Rahmen der gesetzlichen Regelung für Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität zur Verfügung stehen.
Transportunternehmen schildern der IHK-Organisation Ihre Sorgen, die diese mit Blick auf die Erhöhung der Lkw-Maut zum 1. Dezember 2023 umtreiben. Besonders häufig genannt werden folgende Kritikpunkte:
  • der unglücklich gewählte Starttermin,
  • die Doppelbelastung bei der CO2-Bepreisung und
  • die hohe Belastung mit dem Ziel einer Lenkungswirkung, die aber wegen diverser Hemmnisse vorerst nicht eintreten kann.
Unsere Spitzenorganisation, die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat dem Gesetzgeber im September 2023 Vorschläge unterbreitet, die nach ihrer Auffassung im Gesetzgebungsverfahren noch einmal überprüft werden sollten (siehe unter: Weitere Informationen).