Grenzüberschreitende KEP-Verkehre über 2,5 t zHM ab dem 21.05.2022
Eine Gemeinschaftslizenz (auch “EU-Lizenz” genannt) für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre sowie Kabotageverkehre ist nur dann nach dem EU-Recht erforderlich, wenn derartige Beförderungen nicht von der Lizenzpflicht ausgenommen sind.