Nr. 9510
Verkehr und Logistik

Güterkraftverkehr

Verkehr
Sprinter im Straßenverkehr © DarthArt

Eine Gemeinschaftslizenz (auch “EU-Lizenz” genannt) für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre sowie Kabotageverkehre ist nur dann nach dem EU-Recht erforderlich, wenn derartige Beförderungen nicht von der Lizenzpflicht ausgenommen sind.

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Sie befördern Güter für eigene Zwecke Ihres Unternehmens? Haben Sie Ihr Unternehmen schon zur Werkverkehrsdatei angemeldet?

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