Gefahrgutfahrer

Gefahrgutfahrer

ADR-Bescheinigung

Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, müssen gemäß Kapitel 8.2 ADR im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Diese wird von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt.

Verlust der ADR-Bescheinigung (ADR-Card)

Sofern Sie eine Gefahrgutfahrerprüfung nach dem ADR bei der IHK zu Essen abgelegt und bestanden haben, können wir eine Ersatzausstellung Ihrer ADR-Bescheinigung (ADR-Card*) vornehmen. Für die Ersatzausstellung ist nach dem Gebührentarif der IHK zu Essen ein Betrag von zur Zeit 30,00 € zu zahlen.
Liegen uns Unterlagen vor, erhalten Sie nach der untenstehenden Beantragung einen Gebührenbescheid mit der Bitte, diesen unter Angabe der Gebührenbescheid-Nr. zu begleichen. Nach Zahlungseingang wird die ADR-Bescheinigung durch einen externen Anbieter an Sie versandt.  
*Hinweis: Für die Ersatzausstellung einer ADR-Card werden folgende Unterlagen benötigt:
  • eidesstattliche Versicherung über den Verlust der ADR-Schulungsbescheinigung (Vordruck „Verlusterklärung“: siehe Download-Bereich),
  • eine Fotokopie Ihres amtlichen Ausweisdokuments mit Lichtbild (folgende Angaben müssen lesbar/erkennbar sein: Vorname/n, Name, Geburtsdatum, -ort, Straße, Haus-Nr., PLZ und Ort, Gültigkeitsdauer sowie Foto des Ausweisinhabers; alle andere Angaben, die nicht für die Identifikation Ihrer Person notwendig sind, können Sie auf der Kopie schwärzen).
 Wir dürfen Sie bitten, die Verlusterklärung zusammen mit der Ausweiskopie, auf der das Lichtbild deutlich erkennbar ist auf dem Postweg oder per Mail an die IHK zu Essen zu übermitteln. Eine persönliche Abholung der ADR-Card ist ab dem 01.01.2022 nicht mehr möglich; der Versand der ADR-Card erfolgt auf dem Postweg über einen externen Anbieter.
 

Schulung und IHK-Prüfung erforderlich

Voraussetzung ist, dass der Fahrzeugführer an einem Schulungskurs teilgenommen und die dazugehörige Prüfung bestanden hat. Alle Gefahrgutfahrer sind verpflichtet, einen Basiskurs zu absolvieren. Damit ist im Kern das Ziel verbunden, die sich mit der Beförderung gefährlicher Güter ergebenden Gefahren bewusst zu machen. Zusätzlich kann die Aneignung von weiterem Know-how in Aufbaukursen für Fahrzeugführer notwendig sein, die z. B. Gefahrguttransporte in Tanks oder von explosiven und radioaktiven Stoffen durchführen wollen.

Inhalt und Umfang der Schulungen sowie der IHK-Prüfung

Die jeweiligen Inhalte wie auch der Umfang der Schulungen sind in Kursplänen festgelegt, die zentral vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) herausgegeben werden. Die Schulungen müssen von der Industrie- und Handelskammer anerkannt sein und werden von bestimmten Veranstaltern angeboten.

Die Prüfungen werden im Regelfall vor Ort von der Industrie- und Handelskammer abgenommen.
Welchen Umfang die jeweilige Schulung umfasst, wie lange die Prüfung dauert und wie viele Fehler in der Prüfung gemacht werden dürfen, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Schulung/
Prüfungsart
Schulungsdauer
in Unterrichts-
einheiten (UE)
Punktzahl
Maximale Fehlerzahl
Dauer der Prüfung
Erstschulungen
Basiskurs
18 UE Theorie
1 UE prakt.
Übungen
30 Punkte
5 Punkte
45 Minuten
Aufbaukurs Tank
12 UE Theorie
1 UE prakt.
Übungen
24 Punkte
4 Punkte
45 Minuten
Aufbaukurs Klasse 1
8 UE Theorie
15 Punkte
4 Punkte
30 Minuten
Aufbaukurs Klasse 7
8 UE Theorie
15 Punkte
4 Punkte
30 Minuten
Auffrischungsschulung
8 UE Theorie
4 UE prakt.
Übungen
15 Punkte
4 Punkte
30 Minuten
Die Prüfungen werden von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Die Prüfung darf einmal wiederholt werden. Sollte die Prüfung auch beim 2. Mal nicht bestanden werden, muss der Fahrer erneut eine Schulung besuchen.
Nähere Details über die Schulungen, Prüfungen, Ausstellung der Bescheinigung und die Schulungsveranstalter im Bezirk der IHK zu Essen sind im Download-Bereich abrufbar. 

Alle 5 Jahre ist eine Auffrischungsschulung und Prüfung erforderlich


Die Geltungsdauer der Bescheinigung beträgt fünf Jahre. Eine Erneuerung ist nach Besuch einer entsprechenden Auffrischungsschulung und Bestehen der Prüfung möglich.

Rechtzeitig an Auffrischungsschulung denken

Innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Bescheinigung können Gefahrgutfahrer - ohne dass dies die fünfjährige "ursprüngliche" Gültigkeitsdauer der IHK-Bescheinigung "verkürzen" würde - besuchen. Liegt die Auffrischung vor diesem Zeitpunkt, so wird die neue Gültigkeit ab dem Datum der Auffrischungsprüfung berechnet.
Versäumt es ein Gefahrgutfahrer, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung eine Auffrischungsschulung zu besuchen sowie die IHK-Prüfung erfolgreich abzulegen, reicht es grundsätzlich nicht mehr aus, "lediglich" die Auffrischungsschulung mit insgesamt 12 Unterrichtseinheiten zu besuchen. Vielmehr ist dann grundsätzlich der erneute Besuch eines Basiskurses und ggf. der erforderlichen Aufbaukurse sowie das Absolvieren sämtlicher IHK-Prüfungen im Rahmen der Erstschulungen erforderlich (Schulungsumfang: siehe Tabelle).

Eine Durchführung von Gefahrguttransporten ist, da der Fahrer nicht mehr im Besitz einer gültigen ADR-Card ist, bis dahin nicht mehr möglich!
 

Die obigen Ausführungen zeigen, dass das Versäumen des rechtzeitigen Besuchs der Auffrischungsschulung nicht nur kosten- und zeitintensiver sein kann, sondern ggf. auch zu arbeitsvertraglichen Problemen führen kann, wenn vorrübergehend keine Gefahrguttransporte durchgeführt werden dürfen.

Auffrischung - aus wichtigem Grund - nicht rechtzeitig abgelegt?

Wird die rechtzeitige Verlängerung versäumt, so ist nur in begründeten Fällen (z. B. längere Krankheit) eine Fristverlängerung im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 I der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) möglich [Beachten Sie bitte die aktuellen Besonderheiten aufgrund der Corona-Pandemie; siehe nachfolgenden Punkt]. Zuständige Stelle für die Bearbeitung des schriftlichen Antrages ist in NRW der

Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW (LBME)
- Betriebsstelle Eichamt Arnsberg
Besuchsanschrift:
Marsbruchstr. 186
44287 Dortmund

Postanschrift:
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW (LBME)
Betriebsstelle Eichamt Arnsberg
40208 Düsseldorf
 
Volker Rybarczyk
Tel. 0231 4502-392
volker.rybarczyk@lbme.nrw.de
 
Die Ausnahmegenehmigung kostet aktuell 68,00 EUR (Stand: April 2023) und berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an einer Auffrischungsschulung und der IHK-Prüfung. Gefahrguttransporte dürfen allerdings nach wie vor erst nach erfolgreicher Ablegung der IHK-Prüfung sowie der Aushändigung der ADR-Card durchgeführt werden.
Derjenige, der die o.g. Schulungskurse durchführen will, bedarf in Deutschland der Anerkennung durch die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer. Die IHK zu Essen ist zuständig für Veranstalter, die Schulungen in den Städten Essen, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen durchführen wollen.
Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Anerkennungsvoraussetzungen.

Stand: 17.04.2023