Nr. 10757
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Bundesweit einheitliche Richtlinien zur Durchführung der BKrFQG-Prüfungen vom 01.07.2018

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Fragen-Antwortkatalog zur Umsetzung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Ergebnis eines Ländergesprächs am 27.11.2007 in Duisburg

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Gemeinsame Richtlinien der Industrie- und Handelskammern gemäß § 5 Abs. 14 der Satzung/des Statuts betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr. Bundesweit einheitliche Richtlinien zur Durchführung der BKrFQG-Prüfungen, die IHK-Satzung/das Statut ergänzen.

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Mit einer Plakatkampagne wirbt die IHK im Namen der Wirtschaft für den Lückenschluss der A52. Die Plakate werden ab dem 14 April an rund 40 Stellen im gesamten Essener Stadtgebiet zu sehen sein. Hier finden Sie darüber hinaus das Plakat zum Download.

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Durchführungsbeschluss der Kommission vom 7.6.2011 [K(2011) 3759 endgültig]

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Die Ausgabe 01/2014 des Newsletter Verkehr beschäftigt sich im Schwerpunkt Grundqualifikation und Weiterbildung von Lkw-Fahrern nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Auch Werkverkehr betreibende Unternehmen sowie nur gelegentlich tätige Aushilfsfahrer sind von dieser Verpflichtung betroffen. Wer sich auf die Ausnahmeregelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) berufen will, muss im Falle einer Kontrolle sicher sein und auch nachweisen können, dass die – sehr auslegungsbedürftigen – Tatbestandsvoraussetzungen tatsächlich erfüllt werden.

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Die Ausgabe 1/2015 des Newsletter Verkehr beschäftigt sich im Schwerpunkt mit dem Thema "Lenk- und Ruhezeiten- sowie Kontrollgerätevorschriften für das Fahrpersonal". Dargestellt werden Änderungen, die sich durch die neue "Kontrollgeräte"-Verordnung (EG) Nr. 165/2014 seit dem 02.03.2015 ergeben (u.a. Änderungen im Zusammenhang mit der sog. "Handwerker"-Regelung sowie Nachtragungspflichten im Kontrollgerät und der sog. "Urlaubsbescheinigung"). Ferner werden die Neuerungen der VO (EG) Nr. 165/2014 bezüglich des sog. "intelligenten Fahrtenschreibers" dargestellt, der den Kontrollbehörden künftig den Abruf bestimmter Daten aus dem Kontrollgerät ermöglicht, während sich das Fahrzeug in Bewegung befindet. Darüber hinaus werden die Änderungen der Fahrpersonalverordnung (FPersV) zum 11.03.2015 dargestellt. Der Verordnungsgeber hat mit einer Ergänzung des § 20a FPersV den Versuch unternommen, die Verantwortlichkeiten der an der Beförderungskette Beteiligten zu "konkretisieren"; Verkehrsverbände kritisieren die Neuregelung bereits jetzt als Bürokratiemonster. Ebenso werden Neuerungen beim Einsatz von Bussen im Linienverkehr bis 50 km Länge erläutert.

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Die Ausgabe 02/2012 des Newsletter Verkehr beschäftigt sich im Schwerpunkt 'Güterkraftverkehr' mit folgendem Thema: Fördermittel De-minimis und Weiterbildung rechtzeitig ab 01.10.2012 beantragen Berufskraftfahrer-Qualifizierung - IHK bietet Unternehmen und Mitarbeitern Hilfestellung bei offenen Fragen an.

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Taxitarif-Gutachten Essen Juni 2022
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Verordnung (EU) Nr. 581/2010 der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Festlegung der Höchstzeiträume für das Herunterladen relevanter Daten von Fahrzeugeinheiten und Fahrerkarten

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