Nr. 29017
Dienstleistungen

Versicherungsvermittlerrecht

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Vermittlerrecht

Seit der am 23.02.2018 in Kraft getretenen Gesetzesänderung des § 34d GewO ist der Begriff des Versicherungsvermittlers in § 34d Abs. 1 GewO legal definiert. Danach ist Versicherungsvermittler, wer gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln will.

Versicherungsvemittlung
Erwerb der Erlaubnis:
HINWEIS FÜR DIE VERMITTLERBRANCHE
Mallet of justice © FikMik

Auf europäischer Ebene wurden 2019 die sog. Transparenzverordnung und die Taxonomieverordnung erlassen, die die Offenlegungspflicht von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern in Bezug auf nachhaltige Investitionen regeln.

Versicherungsvermittlerrecht
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Als Schlichtungsstelle für die außergerichtliche Streitbeilegung im Sinne von § 15 Absatz 1 Nummer 12 VersVermV ist - je nach Tätigkeit – eine hierfür anerkannte Schlichtungsstelle anzugeben.

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