Erwerb der Erlaubnis:

Checkliste

Checkliste zum Erwerb einer Erlaubnis für Versicherungsvermittlung oder -beratung
Die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 (Versicherungsvermittlung) oder § 34 d Abs. 2 (Versicherungsberatung) der Gewerbeordnung kann nur erfolgen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- persönliche Zuverlässigkeit
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Berufshaftpflichtversicherung
- Sachkunde
Bei Einzelunternehmen muss der Inhaber, bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und offenen Handelsgesellschaften müssen alle Gesellschafter und bei Kommanditgesellschaften alle persönlich haftenden Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen. Bei juristischen Personen (insbesondere GmbH und Aktiengesellschaft) muss die Gesellschaft die Erlaubnis beantragen; bei juristischen Personen ist beim Nachweis der Voraussetzungen zusätzlich auf die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) abzustellen. Die Erlaubnis ist grundsätzlich beim Hauptsitz des Unternehmers bzw. der Firma zu stellen und gilt für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Bei der Beantragung der Erlaubnis sind zur Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen folgende Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie vom Antragsteller zu erbringen:

1. Antragsformular

2. Polizeiliches Führungszeugnis

  • Im Original (Belegart 0 = direkter Versand an die Behörde)
  • Antrag bei Meldebehörde (Bürgeramt) der Wohnortgemeinde durch persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass
  • bei juristischen Personen: alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand)
  • Zweck: zur Vorlage bei der IHK zu Essen, Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen, zum Erwerb der Versicherungsvermittlererlaubnis
  • Kosten: 13 €
  • Dauer: ca. zwei bis drei Wochen
  • Ziel: vollständige Personalien und bestehende Vorstrafen herausfinden

3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister

  • Im Original (Belegart 9 = direkter Versand an die Behörde)
  • Antrag beim Ordnungsamt der Wohnortgemeinde durch persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass
  • bei juristischen Personen: alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) sowie für juristische Person selbst durch Antrag eines gesetzlichen Vertreters (mit Handelsregisterauszug) beim Ordnungsamt am Ort der Gewerbeausübung (Hauptniederlassung)
  • Zweck: zur Vorlage bei der IHK zu Essen, Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen, zum Erwerb der Versicherungsvermittlererlaubnis
  • Kosten: 13 €
  • Dauer: ca. zwei bis drei Wochen
  • Ziel: Rechtsverstöße bei der Gewerbeausübung aufdecken

4. Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts)

  • Antrag beim zuständigen Finanzamt
  • Bitte holen Sie die Auskunft bei dem/den Finanzamt ein, in dessen/deren Bezirk Sie/die Gesellschaft in den letzten fünf Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Hauptniederlassung hatte/n.
  • bei juristischen Personen: alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) sowie für juristische Person selbst
  • Kosten: keine
  • Dauer: ca. eine Woche
  • Ziel: steuerliches Verhalten (Erklärungspflichten) und steuerliche Rückstände aufzeigen

5. Auskunft aus dem Vollstreckungsportal

  • Für Eintragungen ab dem 01.01.2013 : Antrag auf der Homepage www.vollstreckungsportal.de
  • Bei juristischen Personen: Auskunft für alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) sowie für die juristische Person
  • Kosten: keine
  • Für jeden Bezirk bei denen Sie/die Gesellschaft in den letzten fünf Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Hauptniederlassung hatte/n.

6. Auszug aus dem Insolvenzregister

  • Bitte holen Sie die Auskunft bei dem/den Insolvenzgericht/-en (Amtsgericht) ein, in dessen/deren Bezirk Sie/die Gesellschaft in den letzten fünf Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Hauptniederlassung hatte/n.
  • Das/die zuständige/-n Insolvenzgericht/-e (für Unternehmensinsolvenzsachen und Verbraucherinsolvenzsachen) finden Sie hier.
  • Kosten: 15 €
  • Dauer: ca. eine Woche; bei persönlicher Vorsprache ggfs. sofort
  • Ziel: Anhängige Insolvenzverfahren aufdecken
  • Hinweis: Für Versicherungsvermittler/-berater aus Oberhausen und Mülheim an der Ruhr ist zur Erteilung der Bescheinigung bezüglich von Insolvenzverfahren das Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Str. 124-132, 47058 Duisburg, zuständig.

7. Berufshaftpflichtversicherung oder einer gleichwertigen Garantie

  • Nachweis durch Versicherungsbestätigung (keinen Versicherungsschein) des Versicherungsunternehmens (Ausstellungsdatum darf nicht älter als drei Monate sein)
  • Die Mindestversicherungssumme für die Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern beträgt 1.300.380,00 Euro für jeden einzelnen Schadensfall; 1.924.560,00 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres.
  • Geltungsbereich: alle EU-Mitgliedstaaten und alle EWR-Vertragsstaaten
  • Zu beachten ist, dass bei Tätigkeit in einer Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG, GmbH & Co. KG), für diese ebenfalls eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden muss.
Sämtliche vorgenannten Nachweise sollen bei Erlaubniserteilung nicht älter als drei Monate sein!

8. Nachweis der Sachkunde

Die Sachkunde ist grundsätzlich vom Antragsteller (bei juristischen Personen: Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglied) nachzuweisen; sie kann unter bestimmten Voraussetzungen aber auf einen oder mehrere leitende Angestellte übertragen werden.
Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer werden anerkannt:
- Sachkundeprüfung als "Geprüfte/r Fachfrau/mann für Versicherungsvermittlung IHK" Weitere Informationen zur Prüfung erhalten Sie auf der Hompeage von der IHK zu Düsseldorf.
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung
a) als Versicherungskaufmann oder Versicherungskauffrau,
b) als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen oder als Kauffrau für Versicherungen und Finanzen,
c) als Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen oder als Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen oder
d) als Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung oder als Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung

- ein Abschlusszeugnis
a) eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung mit einem Hochschulabschluss oder einem gleichwertigem Abschluss,
b) als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder als Bank- oder Sparkassenkauffrau,
c) als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen mit einer abgeschlossenen allgemeinen kaufmännischen Ausbildung oder
d) als Geprüfter Finanzfachwirt oder Geprüfte Finanzfachwirtin mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule,
wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder der Versicherungsberatung nachgewiesen wird;

- ein Abschlusszeugnis als
a) Bank- oder Sparkassenkaufmann oder als Bank- oder Sparkassenkauffrau,
b) Investmentfondskaufmann oder Investmentfondskauffrau oder
c) Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen,
wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder der Versicherungsberatung nachgewiesen wird.

- Der erfolgreiche Abschluss eines mathematischen, wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Berufsakademie wird als Sachkundenachweis anerkannt, wenn in der Regel zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder der Versicherungsberatung nachgewiesen wird.

Versicherungsfachmann (BWV), wenn vor dem 01.01.2009 abgelegt

- "Alte-Hasen-Regelung", in dem Sie nachweisen, dass Sie seit dem 31.08.2000 (oder länger) und/oder unselbständig ununterbrochen eine Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder -berater ausüben:
Die ununterbrochene Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder -berater ist nachzuweisen:
  • als Angestellter (=unselbständige Tätigkeit), z. B. durch Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnisse, Bestätigungen von Arbeitgebern, Verdienstbescheiniungen mit Tätigkeitsnachweis
  • als Gewerbetreibender (=selbständige Tätigkeit), z. B. durch Bestätigungen von Versicherungsunternehmen/Obervermittlern sowie durch Kopien der vermittelten Versicherungsverträge oder aussagekräftige Provisionabrechnungen

Bitte beachten Sie:
  • Gebühren die bei der Antragsstellung auf SIe zukommen finden Sie hier.
  • Die Erteilung der Erlaubnis ersetzt nicht die Gewerbeanzeige gemäß § 14 GewO.
  • Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach § 11 a Abs. 1 GewO eintragen zu lassen.
  • Die Ausübung der Tätigkeit nach § 34 d Abs. 1 bzw. § 34 d Abs. 2 GewO ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
  • Für Nicht-EU-Bürger: Bitte beachten Sie, dass aufenthaltsrechtliche Fragen von der IHK nicht geprüft werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Ausländerbehörde