Nr. 95734
DIENSTLEISTUNGEN

Spielgeräteaufsteller

Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und stellt ohne behördliche Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.
Neue Regelungen

Am 1. Juli 2021 tritt der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüStV 2021) in Kraft (§ 35 GlüStV 2021). Damit wird auch ein Spielersperrsystem eingeführt. Wichtige Informationen für Betreiber von Lokalen, Hotels, Gaststätten mit Glücksspielautomaten!

Merkblatt: Informationen für
Spielgeräteaufsteller
IHK zu Essen