Nr. 13078
Dienstleistungen

Gaststättengewerbe

Unterrichtung nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 Gaststättengesetzes

Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank eröffnen will, benötigt eine Erlaubnis vom Ordnungsamt am Ort der Gaststätte. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes ist hierfür die Teilnahme an der Unterrichtung im Gaststättengewerbe bei der IHK notwendig.

Merkblatt
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Der Gesetzgeber verlangt von allen Betrieben die mit Lebensmitteln zu tun haben, Maßnahmen zur Umsetzung der Lebensmittelhygieneverordnung.