USA - Handelspolitik 2025
US-Zollpolitik unter Präsident Donald Trump
Seit Beginn der zweiten Amtsperiode von US-Präsident Donald Trump sind Zölle wieder verstärkt in den Fokus der Handelspolitik gerückt. Gegen zahlreiche Länder, mit denen die USA ein Handelsdefizit aufweisen, wurden und werden verschiedene Vorschläge zu Zusatzzöllen diskutiert und umgesetzt. Diese Maßnahmen haben weitreichende Auswirkungen auf den internationalen Handel und die globalen Wirtschaftsbeziehungen.
Um den Überblick über die US-Zollpolitik zu erleichtern, hat die Europäische Union einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht. Dieser bietet wertvolle Informationen und Klarstellungen zu den aktuellen Entwicklungen und Regelungen. Auch die Germany Trade & Invest (GTAI) hält ihre Nutzer kontinuierlich über die neuesten Änderungen und Ankündigungen zur US-Handelspolitik auf dem Laufenden.
Reisen
Um Ausweisungen und Einreiseverboten für deutsche Staatsbürger in die USA zu vermeiden beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Reisen in die USA auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. Erforderliche Dokumente wie eine gültige ESTA-Bestätigung, ein Rückflugticket, sind nur einige Punkte die zu beachten sind.
Tipp: Wenn Sie Waren vorübergehend in die USA mitnehmen möchten (Warenmuster, Berufsausrüstung sowie für Messen und Ausstellungen) , können Sie das Carnet ATA-Verfahren nutzen.
Reziproke Zölle
Am 2. April wurde auf der Internetseite des Weißen Hauses die Executive Order “Regulating Imports with a Reciprocal Tariff to Rectify Trade Practices that Contribute to Large and Persistent Annual United States Goods Trade Deficits” veröffentlicht. In Kürze erfolgt die Publikation im Federal Register.
Die Einführung “reziproker” Zölle wurde bereits am 13. Februar 2025 in einem Memorandum angekündigt. Anhand eines “Fair and reciprocal plan“ soll für jeden Handelspartner das ”Äquivalent eines auf Gegenseitigkeit beruhenden Zolls“ festgelegt werden. Damit sollen unfaire und unausgewogene Handelspraktiken adressiert werden. Neben Zöllen, die von Handelspartnern erhoben werden, sollten auch weitere Aspekte in die Berechnung der reziproken Zölle einfließen:
- Steuern, die aus Sicht der US-Regierung unfair oder diskriminierend seien oder extraterritorial angewendet werden, beispielsweise Mehrwertsteuern,
- Kosten, die aufgrund von nichttarifären Handelshemmnissen, unfairen oder schädliche Handlungen, Richtlinien oder Praktiken, wie beispielsweise Subventionen, oder aufwändigen regulatorischen Anforderungen entstünden,
- Praktiken, die aus Sicht der US-Regierung zu nachteiligen Wechselkursen führen würden, sowie
- weitere Praktiken, die aus Sicht der US-Regierung, den Marktzugang von US-Unternehmen oder den fairen Wettbewerb strukturell behindern würden.
Die Executive Order vom 2. April 2025 legt im Wesentlichen folgendes fest:
- Sofern die Verordnung keine anderen Bestimmungen enthält, unterliegen alle in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten eingeführten Waren einem zusätzlichen Wertzollsatz von 10 Prozent. Dieser Zollsatz gilt für Waren, die am oder nach dem 5. April 2025 in den freien Verkehr überführt oder aus dem Lager entnommen werden. Ausnahmen bestehen nur für Waren, die vor diesem Datum im Verschiffungshafen verladen wurden und sich auf dem letzten Transportweg befinden.
- Sofern in der Verordnung nichts anderes festgelegt ist, unterliegen alle Artikel von in Anhang I aufgeführten Handelspartnern, die in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten eingeführt werden, den länderspezifischen Wertzollsätzen gemäß Anhang I der Verordnung. Für Waren mit Ursprung in der EU ist ein reziproker Zoll von 20 % vorgesehen. Diese Zollsätze gelten für Waren, die am oder nach dem 9. April 2025 in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt oder aus dem Lager entnommen werden. Ausnahmen bestehen für Waren, die vor diesem Zeitpunkt im Verschiffungshafen verladen wurden und sich auf dem letzten Transportweg befinden.
- Die in der Verordnung festgelegten Zollsätze kommen zusätzlich zu allen anderen Zöllen, Gebühren, Steuern, Abgaben oder Belastungen, die auf eingeführte Waren erhoben werden. Für Waren aus Mexiko und Kanada gelten besondere Regelungen.
- Zusätzliche Wertzölle werden im Allgemeinen nur auf den Nicht-US-Anteil einer Ware angewendet, sofern mindestens 20 Prozent des Wertes auf Vormaterialien mit US-Ursprung entfallen. Die U.S. Customs and Border Protection (CBP) hat das Recht, bei der Einfuhr die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Bewertung anzufordern.
- Die im Anhang II genannten Waren sind von den durch diese Verordnung eingeführten zusätzlichen Zöllen ausgenommen.
Einfuhrzoll für Stahlerzeugnisse
Seit März 2025 unterliegen bestimmte Einfuhren von Stahlerzeugnissen wieder einem zusätzlichen Wertzollsatz. Stahlerzeugnisse, die ab dem 12. März 2025, in die USA eingeführt wurden (oder aus einem Lager), unterlagen einem Zusatzzoll von 25 Prozent. Waren, die ab dem 4. Juni 2025 zum freien Verkehr abgewickelt werden, unterliegen nun einem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 50 Prozent. In der Mitteilung vom 16. Juni 2025 aktualisiert das Bureau of Industry and Security (BIS) Annex 1, indem es weitere Stahlderivate in die Liste der betroffenen Produkte aufnimmt. Die darin festgelegten Zölle gelten für diese neuen Stahlderivate, sobald sie ab dem 23. Juni 2025 zum Verbrauch eingeführt oder aus einem Lager für den Verbrauch entnommen werden.
Liste betroffener Produkte: steelHTSlist 6.4.25.docx
Die reziproken Zölle für Waren aus der EU werden in die Access2Markets-Datenbank der EU aufgenommen und können dort recherchiert werden. Auf der Webseite der U.S International Trade Commission können Sie Informationen zu Zöllen sowie Ausnahmen finden: US-Zolltarif