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Carnet A.T.A.

Was ist ein Carnet?

Unternehmen und natürliche Personen, die
  • Berufsausrüstung,
  • Messegüter oder
  • Warenmuster
nur vorübergehend in Drittstaaten ausführen möchten, müssen diese nicht "klassisch" verzollen: Wenn sie bei ihrer Industrie- und Handelskammer ein Carnet beantragen, können sie von einem vereinfachten Verfahren profitieren.

Welche Vorteile bietet das Carnet?

Während im herkömmlichen Zollprozess eine “Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung” erforderlich wäre, bietet das Carnet-Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen:
  • Grenzabfertigung schneller und einfacher
  • beliebig häufige Benutzung während der Gültigkeitsdauer
  • keine Hinterlegung von Barsicherheiten
  • teilweise Wegfall der üblichen Ausfuhr- und Einfuhrdokumente (Proformarechnung, Ausfuhranmeldung, Warenverkehrsbescheinigung, Zollantrag, etc).

In welche Länder kann ich mit Carnet reisen?

Aktuell kann das Carnet-Verfahren in diesen Anwenderstaaten angewendet werden.

Unterschriftenhinterlegung

Hier finden Sie Hinweise zur Unterschriftenhinterlegung bei der IHK:

Wie ist der Ablauf des Verfahrens?

© IHK24

Das Carnet ist seit dem 01.06.2026 digital

Die Vorzüge des Carnet-Verfahrens sollen möglichst rasch auch digital realisierbar sein: Schon heute können Sie bei uns ein Carnet elektronisch beantragen. So muss der Antrag nicht mehr persönlich während der Service-Zeiten oder postalisch zur IHK gebracht werden, sondern er lässt sich bequem, ortsunabhängig, zeit- und kostensparend per Mausklick versenden. Ein weiterer großer Vorteil: Das elektronisch beantragte Carnet wird von der IHK ausgedruckt. Die Antragstellerin oder der Antragsteller benötigt weder einen Drucker noch Formular-Vordrucke. Einfach per Mausklick den Antrag zur IHK senden und das fertige Carnet entweder selbst abholen oder komfortabel per Post zuschicken lassen. Zusammengefasst, das Carnet ist in 2 Stufen digitalisiert.
Teilnehmende Länder:

Europäische Union
Schweiz
Vereinigtes Königreich
Norwegen
Ab 09.11.2026 Vereinigte Arabische Emirate
In einer Übergangszeit von mindestens 3 Monaten wird das Carnet beim Zollamt in Papierform sowie als dCarnet vorgelegt. Der Zoll wird den QR-Code ablesen sowie das Papier-Carnet eröffnen/bearbeiten. Dieses Verfahren dient als Absicherung für die Unternehmen.
Für Reisen in Länder, die noch nicht am dCarnet-Verfahren teilnehmen, muss das Papiercarnet sowie das dCarnet beim deutschen Zoll eröffnet werden. In den Ankunftsländern wird dann lediglich das Papiercarnet vorgelegt. 
Neben den Mitgliedsländern der Europäischen Union, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs und Norwegen werden weitere Länder schrittweise nachziehen (ab 09.11.2026 die Vereinigten Arabischen Emirate). 
Die ICC verfolgt das Ziel, das volldigitale Carnet bis 2027 vollständig einzuführen. Die Übergangsphase soll so kurz wie möglich gehalten werden. Gleichzeitig bittet die DIHK schon jetzt um Verständnis, falls der Übergang zum volldigitalen Carnet zeitweise nicht ganz reibungslos verlaufen sollte.
Zur Erleichterung hier einige Links:

Voraussetzung für die Nutzung des dCarnets

Im ersten Schritt bitte im e-ata.de-System registrieren. Dies ist für die Beantragung des Carnets bei der IHK notwendig.

Im zweiten Schritt bitte in der ATA Carnet - Desktop Version registrieren. Auf dieser App wird die digitale Zolleröffnung erstellt sowie die Reise/Reisen geplant. Die App für das Smartphone können Sie unter den folgenden Links herunterladen
ATA Carnet‑App – App Store

Hilfe (FAQ) und weitere Erläuterungen finden Sie unter Carnet: Der digitale Reisepass für Waren.

Technische Voraussetzungen und Registrierung

Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD online zu beantragen?
  • Internet-Anschluss
  • PC oder Laptop mit einem aktuellen(!) Internet-Browser (z.B. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari.
    Der Internet Explorer eignet sich eher nicht.)
  • Zugang zum e-ata.de-System (für die Beantragung des Carnet bei der IHK)
  • ATA Carnet - Desktop Version (für die digitale Zolleröffnung und Reise-Planung. Reisen nur in die o.g. Länder möglich , s.o.)
Die Registrierung erfolgt folgendermaßen:
  • e-ata.de aufrufen
  • Unternehmen registrieren
  • eCarnet-Admin benennen
    (das ist die Person im Unternehmen, die u.a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt/verwaltet)
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten (diese kann 1 - 2 Werktage dauern), aktiviert die IHK das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc. Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzern und der Registrierung finden Sie im Handbuch eCarnet sowie im eCarnet Wissensmanagement.

Carnet ATA/CPD online beantragen - Schritt für Schritt

Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter e-ata.de ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden. Die Bewilligung und der Druck erfolgt durch die IHK, anschließend können Sie sich das Carnet bequem zuschicken lassen oder aber Sie holen es bei der IHK ab.
Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im o.g. Handbuch oder im eCarnet Wissensmanagement.
Ablauf Carnet-Erstellung:
Wichtig, bitte beachten Sie:
Es ist zwingend erforderlich, dass Sie als Carnet-Inhaber das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben! Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dürfen ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK nicht vorgenommen werden.

dCarnet Reiseplanung

Nachdem Sie die E-Mail der IHK zur Ausstellung des Carnets erhalten haben, können Sie mit der Reiseplanung beginnen. Mithilfe der im eATA-System bereitgestellten PIN und des entsprechenden Codes können Sie das digital ausgestellte Carnet in die neue ICC-Anwendung ATA Carnet übertragen.
In dieser Anwendung plant der Carnet-Inhaber sowohl die Nämlichkeitssicherung (Validation) als auch die Reise/Reisen. Dabei wird zunächst die Hinreise und anschließend die Rückreise erfasst. Zudem ist hier die Vollmacht hinterlegt, in der alle Personen eingetragen sind, die zur Nutzung des Carnets berechtigt sind.
Im Anschluss können Sie die QR-Codes, die der jeweiligen Ausgangs- bzw Eingangs-Zollstelle vorgelegt werden muss, herunterladen/drucken/weiterleiten/vorzeigen. Bitte beachten Sie nicht alle Länder nähmen am dCarnet teil. Somit ergibt sich u. U. ein Kombination aus Papier- und Digital-Carnet (siehe Merkblatt dCarnet = Kombination aus Papierland und digitalem Carnetland)
Nach Beendigung der Reise/Reisen bitte mittels der Chat-Funktion im e-ata.de Mitteilung an die IHK über Schließung des Carnet.
Weitere Hinweise siehe Kurzmerkblatt dCarnet.
Im digitalen Carnet erfolgt eine weitere Signatur. Eine Änderung am Carnet ist nicht möglich. Die Rückgabe des digitalen Carnets muss der IHK im Feld Chat (im e-ata.de) mitgeteilt werden.