Vorübergehende Ausfuhr

Carnet A.T.A.

Neues Standardverfahren:
In Zukunft können Sie Carnets nur noch online beantragen. Nähere Informationen.

Was ist ein Carnet A.T.A.?

Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das im Regelfall die vorübergehende Verbringung von
  • Berufsausrüstung
  • Messegut
  • Warenmustern
in das Ausland dadurch erleichtert, dass die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt.

Vorteile

Carnets werden wegen ihrer vielen Vorteile sehr geschätzt:
  • zügige Grenzabfertigung
  • beliebig häufige Benutzung während der Gültigkeitsdauer 
  • teilweise Wegfall der üblichen Ausfuhr- und Einfuhrdokumente (Proformarechnung, Ausfuhranmeldung, Warenverkehrsbescheinigung, Zollantrag, etc).

Länder

Gegenwärtig kann das Carnet im Warenverkehr mit rund 50 Staaten außerhalb der Europäischen Union angewandt werden. Grundlagen für das Carnet A.T.A.-Verfahren bilden internationale Abkommen. Diesen Abkommen sind zwischenzeitlich zahlreiche Länder beigetreten, so dass zurzeit ein Carnet in über 75 Staaten/Zollgebieten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 37 KB) unter Bürgschaft der Verbände gültig ist, die auf den grünen Kartonblättern des Carnets aufgelistet sind. 

Ausfüllhilfen für Formulare

Verschiedene Merkblätter sowie separate Ausfüllhilfen (Adobe Reader ab Version 8.0 erforderlich) zum Thema Carnet A.T.A. bieten wir Ihnen unter "Downloads" an. 

Kann ich ein Carnet für meine Reise verwenden?

Unterschriftenhinterlegung

Hier finden Sie Hinweise zur Unterschriftenhinterlegung bei der IHK:

Ablauf des Carnetverfahrens

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