Ursprungszeugnis / Bescheinigung
Digitale Ursprungszeugnisse: IHK erleichtert Exportprozesse
Ab sofort kann das Ursprungszeugnis vollständig digital ausgestellt werden – ein bedeutender Schritt zur Entlastung exportorientierter Unternehmen. Das international geforderte Dokument, das unter anderem von Zollbehörden, Kunden und Finanzinstitutionen verlangt wird, kann nun bequem online beantragt, digital empfangen und weltweit per Mausklick versendet werden. Das digitale Ursprungszeugnis ist fälschungssicher und jederzeit verifizierbar.

Allgemeines
Behörden vieler Staaten fordern für Waren/Produkte, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, die Vorlage von Ursprungszeugnissen, Handelsrechnungen und sonstigen Zertifikaten, die von den Industrie- und Handelskammern bescheinigt sein müssen. Sie sind wichtige Exportbegleitdokumente im internationalen Handel.
Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden, die den handelspolitischen (nichtpräferenziellen) Ursprung von Waren bescheinigen. Grundlage für die Ermittlung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren ist das Zollrecht der Europäischen Union. Die Regeln zur Ermittlung des Ursprungs sind in dem Zollkodex der Europäischen Union (UZK), Verordnung (EU) Nr. 952/2013, Artikel 59 bis 63 festgelegt und werden u. a. ergänzt durch die Durchführungsverordnungen zum UZK DA, Verordnung (EU) Nr. 2015/2446, Artikel 31 bis 36 sowie Anhang 22-01 (DA).
Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden, die den handelspolitischen (nichtpräferenziellen) Ursprung von Waren bescheinigen. Grundlage für die Ermittlung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren ist das Zollrecht der Europäischen Union. Die Regeln zur Ermittlung des Ursprungs sind in dem Zollkodex der Europäischen Union (UZK), Verordnung (EU) Nr. 952/2013, Artikel 59 bis 63 festgelegt und werden u. a. ergänzt durch die Durchführungsverordnungen zum UZK DA, Verordnung (EU) Nr. 2015/2446, Artikel 31 bis 36 sowie Anhang 22-01 (DA).
Verwendungszweck
Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich für
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die Kontrolle der Warenströme
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die Durchführung von Antidumping-Maßnahmen
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den Abschluss von Exportkreditversicherungen (Hermes-Bürgschaften)
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die Überwachung von Importbeschränkungen und Importkontingenten.
Im Regelfall entscheidet das jeweilige Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.
Nachweisfinder Ursprungszeugnis
Welche Nachweise benötigen Sie, damit ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden kann? Der interaktive Beratungsablauf gibt Ihnen nach nur wenigen Fragen die Antwort.
Für eine weitere detaillierte Beratung sprechen Sie bitte Ihre zuständige IHK an.
Welche Länder verlangen Ursprungszeugnisse?
Ausstellung
Sie müssen von zugelassenen Stellen des Ursprungslandes ausgestellt sein. In Deutschland sind aufgrund §1 Abs. 3 des IHK-Gesetzes die Industrie- und Handelskammern für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen zuständig. Für die MEO-Region werden von der IHK Essen pro Jahr über 12.000 dieser Zeugnisse ausgestellt. Aber auch andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Dokumente wie Handelsrechnungen, Visaanträge, Zertifikate etc. (über 10.000 pro Jahr für die MEO-Region) bescheinigen die IHKs. Die satzungsrechtliche Grundlage ist das Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen.
Allgemeine Informationen zur elektronischen Beantragung
Für die Teilnahme auf eUZ-Verfahren ist zunächst eine Kontaktaufnahme mit der örtlich zuständigen IHK unabdingbar, da u.a. neben Registrierungscode auch eine Zustimmung zum Ausdruck der Dokumente im Unternehmen erforderlich wird.
Unternehmen können Ursprungszeugnisse (UZ) und Bescheinigungen für den Außenhandel bei ihrer IHK elektronisch (online) beantragen. Die Dokumente werden durch die IHK im Normalfall am selben Tag bearbeitet, siehe Hinweis zu Bearbeitungszeiten. Anschließend können sie im Unternehmen mit IHK-Siegel ausgedruckt und sofort weiterverwendet werden.
Mit der IHK-Webanwendung Elektronisches Ursprungszeugnis können Unternehmen Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen, die dem Außenwirtschaftsverkehr dienen, beantragen. Für die Registrierung werden im Rahmen der „Nutzerkennung“ künftig nur Zugangsdaten (Link zur Registrierungsseite plus Registrierungscode zur Aktivierung/Freischaltung) benötigt.
Mittels der passwortgeschützten „Nutzerkennung“ sowie alternativ der Digitalen Signatur wird die Beantragung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen auf eine rechtlich und technisch sichere Basis gestellt.
Vorteile der Web-Anwendung
- Schnellere Übertragung und kürzere Ladezeiten, da die eUZ-Anwendung eine Webanwendung ist.
- Für die Registrierung werden nur Zugangsdaten benötigt. Eine Signaturkarte ist nicht mehr zwingend notwendig. Als Alternative steht das passwortgestützte Berechtigungsverfahren (Nutzerkennung) zur Verfügung.
- Weniger PIN-Eingaben und dadurch deutliche Beschleunigung der Antragsprozesse.
- Eigenständiges Anlegen Ihrer Nutzer. Lediglich eine Person („Admin“) des Unternehmens muss vorher durch die IHK angelegt werden.
- Benutzereinstellungen pflegen: z. B.: Telefonnummer und E-Mail-Adresse einmalig angeben, die Daten werden dann bei jedem Antrag übernommen; Benachrichtigungen per E-Mail bei Statusänderung des Antrags ein- oder ausschalten.
- Entwürfe speichern. Speichern Sie Ihren Antrag als Entwurf ab und vervollständigen Sie ihn zu einem späteren Zeitpunkt.
- Bearbeitung des Antrags durch mehrere Mitarbeiter („Vier-Augen-Prinzip“) – somit können Sie Ihren internen Compliance-Anforderungen gerecht werden.
- Erstellen Sie eine Vorschau-PDF für nötige Rücksprachen mit Ihren Kunden oder Banken, noch bevor Sie das Ursprungszeugnis bei der IHK einreichen. Das spart viel Zeit bei eventuell notwendigen Änderungen.
- Wird ein UZ sowohl für Produkte mit Eigenherstellung als auch Fremdherstellung beantragt, gibt es ein Referenzfeld für die Produkte mit Fremdherstellung. Somit können diese übersichtlicher dargestellt werden.
- Mehrere Dokumente gleichzeitig hochladen, als Nachweise oder zum Bescheinigen. Mit einem Klick erhalten Sie eine Vorschau auf die Dokumente
- Der Antrag kann zurückgezogen werden, falls die IHK den Antrag noch nicht bearbeitet hat.
Technische Voraussetzungen
Die neue eUZ Anwendung ist eine Webanwendung und hat daher andere technische Voraussetzungen als die Bestandsanwendung. Hier finden Sie die Anforderungen und Veränderungen.
Onboarding-Guide
Die Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch den Onboardingprozess für Ihr Unternehmen. Alle Schritte sollten abgeschlossen sein, bevor Sie als Unternehmen den Betrieb in der Anwendung “elektronisches Ursprungszeugnis” aufnehmen.
Nützliche Links
Auf der Webseite der IHK-Gesellschaft für Informationsverarbeitung finden Sie noch einmal alle Handbücher und Guides zum eUZ. Außerdem gibt es dort hilfreiche Videoanleitungen.