International
Aktuelle Lage Ukraine & Russland
Informationen über die aktuelle Situation finden Sie unter den folgenden Links:
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag
- Unsere Partner: die Auslandshandelskammern
- Auswärtiges Amt: Aktuelle Situation
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- EU Abschaffung von Zöllen auf Ukraine-Importe
- Beschleunigtes Genehmigungsverfahren für Hilfsgüterlieferungen in die Ukraine
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Aktuelle rechtliche Lage von Geflüchteten aus der Ukraine
- Bundesministerium der Finanzen: Steuerliche Erleichterungen
- Jobbörsen
- Infos zur Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine
- Carnet ATA / Bürgschaftszahlungen nach Russland und Belarus nicht mehr möglich
- EU-Sanktions-Helpdesk
- Sanktionspakete der EU gegen Russland
- Nachweispflicht zu Eisen- und Stahlimporten
- Russlandsanktionen im Überblick
- Sanktionslistenprüfung
- SWIFT – Teilausschluss
- Welche Banken sind ausgeschlossen?
- Alternative “Bargeld”?
- FAQ und Hotline der Bundesbank
- Spendenkonto
- Initiative #WirtschaftHilft
- „UkraineInvest Guide“ - Investitionen unter Kriegsrecht
- Welche Hilfsgüter werden benötigt?
- Wo gibt es Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten?
- Regionale Initiativen
- Hilfe für Künstler
- Reisewarnungen Ukraine & Russland
- Krisenvorsorgeliste (ELEFAND)
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gibt einen Überblick zum aktuellen Stand der Sanktionen.
Unsere Partner: die Auslandshandelskammern
Die Auslandshandelskammern (AHKn) in der Ukraine, Russland und Belarus stehen gemeinsam mit unserem IHK-Angebot zur Verfügung:
Auswärtiges Amt: Aktuelle Situation
Das Auswärtige Amt hat eine Sonderseite eingerichtet Aktuelle Situation in der Ukraine - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de), auf der Sie sich zur aktuellen Situation in der Ukraine informieren können.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übt im Bereich der Außenwirtschaft Aufgaben der Exportkontrolle aus. Diese dienen unter anderem dazu, Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu schützen.
Das BAFA informiert online zu den Sanktionen und stellt eine Telefonhotline zum Russland-Embargo zur Verfügung: 06196 908-1237.
EU Abschaffung von Zöllen auf Ukraine-Importe
Am 24.05.2022 hat der Rat eine Verordnung angenommen, die eine vorübergehende Liberalisierung des Handels und andere Handelszugeständnisse in Bezug auf bestimmte ukrainische Waren ermöglicht. Konkret entfallen ein Jahr lang sämtliche Einfuhrzölle auf ukrainische Exporte in die EU.
Zum Verordnungsentwurf gelangen Sie hier. Die Verordnung tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Zum Verordnungsentwurf gelangen Sie hier. Die Verordnung tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Beschleunigtes Genehmigungsverfahren für Hilfsgüterlieferungen in die Ukraine
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine und zahlreicher Bemühungen um Hilfslieferungen zur Unterstützung der Ukraine mit ausfuhrgenehmigungspflichtiger Schutzausrüstung setzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für entsprechende Vorgänge ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren um.
Das Infoblatt des BAFA finden Sie hier.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert auf ihrer Website.
Aktuelle rechtliche Lage von Geflüchteten aus der Ukraine
Eine Übersicht über den Schutzstatus von Geflüchteten aus der Ukraine sowie Informationen zu einer Arbeitserlaubnis finden Sie hier: Arbeitserlaubnis etc. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 860 KB)
Bundesministerium der Finanzen: Steuerliche Erleichterungen
Das Bundesministerium der Finanzen hat im “Bundessteuerblatt Teil I” ein Schreiben veröffentlicht, inwieweit Geschädigte durch den Krieg in der Ukraine durch steuerliche Maßnahmen unterstützt werden. Das Schreiben finden Sie hier: Wie die Regierung Firmen unterstützt
Jobbörsen
Zwei auf ukrainische Flüchtlinge spezialisierte Jobbörsen:
Unternehmen, die Fragen zur Einstellung von geflüchteten Menschen haben, erreichen den Arbeitgeber-Service Ihrer Arbeitsagentur unter der Rufnummer 0800 4 5555 20.
Infos zur Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine
Informationen dazu und zu weiteren Angeboten finden Sie auf der Seite des DIHK.
Die vierseitige Checkliste mit dem wichtigsten Know-how zur Integration ukrainischer Geflüchteter finden Sie zum kostenlosen Download auf der Website des Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Dokumenten-Abwicklung? Sprechen Sie uns an!
Carnet ATA / Bürgschaftszahlungen nach Russland und Belarus nicht mehr möglich
Auf Grund der EU-Finanzsanktionen bei Carnet-Ausfällen können laut Euler-Hermes keine Bürgschaftszahlungen nach Russland und Belarus mehr erfolgen.
Aus diesem Grund werden momentan keine Carnets für Russland und Belarus ausgestellt.
Aus diesem Grund werden momentan keine Carnets für Russland und Belarus ausgestellt.
Für die Ukraine sind Carnets weiter möglich. Es wird allerdings empfohlen, sich bis auf Weiteres zusätzlich schriftliche Risikoübernahmeerklärungen von den Carnet-Antragstellern geben zu lassen.
EU-Sanktions-Helpdesk
Die EU-Sanktions-Helpdesk-Plattform unterstützt europäische Wirtschaftsteilnehmer bei der Einhaltung der weltweit verhängten restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union (Sanktionen). Dieser richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und bietet Unternehmen, die Prüfungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht bei Sanktionen durchführen, Ressourcen und personalisierte Hilfe.
Sanktionspakete der EU gegen Russland
Die Europäische Union hat wegen des anhaltenden völkerrechtswidrigen Krieges gegen die Ukraine mehrere Sanktionspaket gegen Russland beschlossen.
Das 17. Sanktionspaket wurde am 21.05.2025 veröffentlicht. Zu den wichtigsten neuen Maßnahmen des Sanktionspakets zählen:
- Die Aufnahme von 189 neuen Schiffen auf die Sanktionsliste, die nun nicht mehr in EU-Häfen einlaufen und keine Dienstleitungen mehr erbringen dürfen.
- Die Aufnahme von 17 Personen und 58 Organisationen auf die Sanktionsliste, wodurch Vermögenswerte eingefroren, das Bereitstellen von wirtschaftlichen Ressourcen verboten und Reiseverbote in die EU verhängt werden.
- Die Aufnahme von 31 Unternehmen auf die Sanktionsliste, die militärisch unterstützend oder bei Sanktionsumgehung tätig sind (aus Russland: 18, aus der Türkei: 6, aus Vietnam: 3, aus den VAE: 2, aus Serbien: 1 und aus Usbekistan: 1).
- Die Ausweitung von Exportbeschränkungen auf Chemikalien, die in Raketentreibstoffen genutzt werden können und Ersatzteile + Komponenten für CNC-Werkzeugmaschinen.
- Die Verlängerung der bestehenden Ausnahme von der Ölpreisobergrenze für das Sachalin-2 Projekt.
Das Sanktionspaket ist seit dem 21. Mai 2025 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Änderungsverordnung finden Sie hier.
Nachweispflicht zu Eisen- und Stahlimporten
Gemäß Art. 3 g Abs. 1 lit. d der VO 833/2014 erstreckt sich das Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlerzeugnisse ab dem 30. September 2023 auch für aufgeführte Erzeugnisse des Anhangs XVII, sofern diese in einem Drittland unter Verwendung von Gütern russischen Ursprungs verarbeitet wurden.
Das bedeutet: Ist der Ursprung Russland oder wurden die Güter unter Verwendung von Gütern russischen Ursprungs hergestellt, ist die Einfuhr verboten. Zum Zeitpunkt der Einfuhr von Gütern des Anhangs XVII aus Drittländern sind zudem Nachweise über die Ursprungsländer der Produkte erforderlich.
Als geeignete Nachweisdokumente können neben den von der Kommission der Europäischen Union vorgeschlagenen sog. Mill Test Certificates unter anderem auch
Als geeignete Nachweisdokumente können neben den von der Kommission der Europäischen Union vorgeschlagenen sog. Mill Test Certificates unter anderem auch
- Rechnungen
- Lieferscheine
- Qualitätszertifikate
- Langzeitlieferantenerklärungen
- Kalkulations- und Fertigungsunterlagen
- Zolldokumente des Ausfuhrlandes
- Geschäftskorrespondenzen
- Produktionsbeschreibungen
- Erklärungen des Herstellers oder Ausschlussklauseln in Kaufverträgen
anerkannt werden, aus denen der nicht-russische Ursprung der Vorprodukte hervorgeht. Halten Sie hierzu frühzeitig mit dem Zollamt Rücksprache, ob die Nachweisdokumente tatsächlich akzeptiert.
Russlandsanktionen im Überblick
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert unter der Überschrift "Restriktive Maßnahmen gegen Russland" auf seiner Website sowohl über die Maßnahmen der einzelnen Sanktionspakete als auch über auch Verbote und Genehmigungen. Des Weiteren ist ein FAQ-Liste abrufbar.
Die EU-Kommission informiert auf ihrer Website ebenfalls umfassend über die aktuell geltenden Sanktionen.
Eine weitere Übersicht – nebst Infografiken – bietet die Website des Europäischen Rates.
Sanktionslistenprüfung
Bitte denken Sie auch an die entsprechende Prüfung der Sanktionsliste und daran, die Prüfung ordnungsgemäß zu dokumentieren.
Die Lider EU Resolution 881/2002 zur Prüfung verdächtiger Personen und Gruppen ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu beachten. Danach darf kein Wirtschaftsbeteiligter Geld für Waren, Dienstleistungen, Gehälter etc. an Personen/Unternehmen auszahlen, die auf den Sanktionslisten geführt werden. Ebenso dürfen keine Produkte sowie wirtschaftliche Ressourcen bereitgestellt werden, anhand derer wiederum finanzielle Mittel freigesetzt werden könnten. Immobilien sind weder von auf den Sanktionslisten geführten Personen zu kaufen, zu verkaufen noch an sanktionierte Personen gewerblich zu vermieten.
Finanz-Sanktionsliste
Finanz-Sanktionsliste
Unter Beachtung der obigen EU-Resolution 881/2002 kann hier eine Prüfung von verdächtigen Personen oder Organisationen schnell und einfach vorgenommen werden.
Quelle: Justizportal des Bundes und der Länder
Quelle: Justizportal des Bundes und der Länder
Die vorstehenden Informationen haben wir für Sie aktuell recherchiert. Trotz aller Sorgfalt können wir für den Inhalt keine Haftung übernehmen.
Eingeschränkter Zahlungsverkehr mit Russland – Was ist zu beachten?
Durch die Sanktionen ist der Zahlungsverkehr mit Russland eingeschränkt. Die EU und weitere Staaten haben die russische Zentralbank sowie weitere Banken sanktioniert und über einen Teilausschluss vom globalen Finanzsystem SWIFT ausgeschlossen.
Russische Gegensanktionen erschweren die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland.
Darüber hinaus bestehen u.a. Beschränkungen bei der Ausfuhr von EURO-Banknoten nach Russland.
Fraglich ist zudem die Sicherheit von Gütern während des Transport nach oder innerhalb von Russland.
Durch die Sanktionen ist der Zahlungsverkehr mit Russland eingeschränkt. Die EU und weitere Staaten haben die russische Zentralbank sowie weitere Banken sanktioniert und über einen Teilausschluss vom globalen Finanzsystem SWIFT ausgeschlossen.
Russische Gegensanktionen erschweren die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland.
Darüber hinaus bestehen u.a. Beschränkungen bei der Ausfuhr von EURO-Banknoten nach Russland.
Fraglich ist zudem die Sicherheit von Gütern während des Transport nach oder innerhalb von Russland.
SWIFT – Teilausschluss
Was ist SWIFT?
SWIFT ist die Abkürzung für "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication". Die Organisation stellt die technische Infrastruktur, damit Finanzinstitute bei Geldtransfers über Landesgrenzen hinweg sicher miteinander kommunizieren können.
SWIFT ist die Abkürzung für "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication". Die Organisation stellt die technische Infrastruktur, damit Finanzinstitute bei Geldtransfers über Landesgrenzen hinweg sicher miteinander kommunizieren können.
Der Teilausschluss
Der Teilausschluss ausgewählter russischer Banken von SWIFT wurde von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Kommission, Frankreichs, Deutschlands, Italiens, des Vereinigten Königreichs, Kanadas und der Vereinigten Staaten beschlossen. So werden alle russischen Banken, die bereits von der internationalen Gemeinschaft sanktioniert sind, vom globalen Finanzsystem abgeschnitten. Somit sind auch keine Zahlungen an Russland möglich, bspw. für Gasexporte. Dieser Schritt führt dazu, dass der Handel mit Russland extrem eingeschränkt wird. Bei einem SWIFT-Bann ist es sehr schwierig die Geschäfte mit Russland aufrechtzuerhalten. Teilweise können Geschäfte über westliche Banken und deren Tochtergesellschaften in Russland abgewickelt werden. Hier gilt es, sich als Unternehmer gründlich zu informieren.
Der Teilausschluss ausgewählter russischer Banken von SWIFT wurde von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Kommission, Frankreichs, Deutschlands, Italiens, des Vereinigten Königreichs, Kanadas und der Vereinigten Staaten beschlossen. So werden alle russischen Banken, die bereits von der internationalen Gemeinschaft sanktioniert sind, vom globalen Finanzsystem abgeschnitten. Somit sind auch keine Zahlungen an Russland möglich, bspw. für Gasexporte. Dieser Schritt führt dazu, dass der Handel mit Russland extrem eingeschränkt wird. Bei einem SWIFT-Bann ist es sehr schwierig die Geschäfte mit Russland aufrechtzuerhalten. Teilweise können Geschäfte über westliche Banken und deren Tochtergesellschaften in Russland abgewickelt werden. Hier gilt es, sich als Unternehmer gründlich zu informieren.
Welche Banken sind ausgeschlossen?
Die EU schließt verschiedene Banken von SWIFT aus. Dies geht Art. 5h iVm Anhang XIV der EU-VO 833/2014 hervor:
- Bank Otkritie
- Novikombank
- Promsvyazbank
- Rossiya Bank
- Sovcombank
- Vnesheconombank (VEB)
- VTB Bank
- Sberbank
- Credit Bank of Moscow
- Rosselkhozbank
Die vom Ausschluss betroffenen Banken sind vom globalen Finanzsystem abgeschnitten. Die gilt sowohl für Zahlungen nach Russland als auch von Russland aus in andere Länder.
Darüber hinaus haben die seit 2014 bestehenden Finanzsanktionen weiterhin Bestand.
Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr
Deutsche Banken prüfen derzeit jede einzelne Transaktion nach Russland, sodass viele Transaktionen verzögert oder abgelehnt werden.
Dies betrifft auch Zahlungen über nicht sanktionierte Banken. In Russland haben Unternehmen bereits begonnen, zu nicht-sanktionierten russischen Banken sowie zu Banken im Ausland, unter anderem in China und Kasachstan, zu wechseln. Die gegen Russland verhängten Sanktionen sind jedoch auch bei Zahlungen in ein nicht sanktioniertes Drittland zwingend einzuhalten! Auch nationale Bestimmungen zum Zahlungsverkehr sowie buchhalterische Regeln sind zu beachten.
Deutsche Banken prüfen derzeit jede einzelne Transaktion nach Russland, sodass viele Transaktionen verzögert oder abgelehnt werden.
Dies betrifft auch Zahlungen über nicht sanktionierte Banken. In Russland haben Unternehmen bereits begonnen, zu nicht-sanktionierten russischen Banken sowie zu Banken im Ausland, unter anderem in China und Kasachstan, zu wechseln. Die gegen Russland verhängten Sanktionen sind jedoch auch bei Zahlungen in ein nicht sanktioniertes Drittland zwingend einzuhalten! Auch nationale Bestimmungen zum Zahlungsverkehr sowie buchhalterische Regeln sind zu beachten.
Alternative “Bargeld”?
Die Sanktionsvorschriften umfassen auch den Transfer von Bargeld. Es ist verboten, auf Euro lautende Banknoten oder andere Banknoten von EU-Ländern an Russland oder an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland – einschließlich der Regierung und der Zentralbank Russlands – oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.
Das Verbot gilt nicht für Euro-Banknoten
- für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen, die nach Russland reisen oder von deren mitreisenden unmittelbaren Familienangehörigen
- für amtliche Tätigkeiten diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
Der Eigenbedarf und seine Höhe sind an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen. Die EU-Beschränkungen sehen zwar keinen Höchstbetrag vor, jedoch zeigt sich in der Praxis, dass die akzeptierten Summen an verschiedenen EU-Zollämtern zwischen 60 und 300 EUR variieren.
FAQ und Hotline der Bundesbank
Die Bundesbank hat für die EU-Finanzsanktionen eine Sammlung häufig gestellter Fragen und Antworten auf ihrer Webseite veröffentlicht sowie im Servicezentrum Finanzsanktionen eine Hotline eingerichtet: 089 2889 3800
Unsere Gedanken sind vor allem bei den Menschen vor Ort in der Ukraine. Wenn auch Sie helfen möchten, erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es für deutsche Unternehmen gibt.
Spendenkonto
Die Deutsch-Ukrainische Industrie- und Handelskammer (AHK Ukraine) ruft gemeinsam mit dem Deutsch-Ukrainischen-Forum und dem Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft die deutschen Unternehmen dazu auf, sich an der Hilfsaktion der Johanniter-Unfall-Hilfe zu beteiligen, um Lebensmittel und andere Hilfsgüter schnell an Bedürftige in der Ukraine zu verteilen.
Spendenkonto:
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
BIC: BFSWDE33XXX
IBAN: DE94 3702 0500 0433 0433 00
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: SupportUkraine
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
BIC: BFSWDE33XXX
IBAN: DE94 3702 0500 0433 0433 00
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: SupportUkraine
Sachspenden nimmt die Johanniter-Unfall-Hilfe zurzeit nicht an.
Initiative #WirtschaftHilft
Zur Unterstützung einer bedarfsgerechten Hilfe haben die Spitzenorganisationen Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in enger Zusammenarbeit die Initiative #WirtschaftHilft ins Leben gerufen. Unter www.WirtschaftHilft.info erhalten Unternehmen und Verbände umfangreiche Informationen zu verschiedenen Themen.
„UkraineInvest Guide“ - Investitionen unter Kriegsrecht
Die Publikation “UkraineInvest Guide” enthält aktuelle Informationen über die Erholung der Regionen der Ukraine sowie vielversprechende Sektoren für Investitionen unter Kriegsrecht.
Ebenfalls wurde ein Onlineportal HelpDesk gestartet, um Unternehmen über wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit unter den Bedingungen des Kriegsrechts in der Ukraine zu informieren.
Welche Hilfsgüter werden benötigt?
Hinweise zur Lieferung von Hilfsgütern hat die DIHK hier zusammengetragen.
Wo gibt es Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten?
Informationen, wie Unternehmen in Deutschland aktiv helfen und/oder spenden können, hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ausführlich zusammengestellt.
Regionale Initiativen
Essen
Die Stadt Essen bietet Hilfe und Informationen.
Es wurde u.a. eine Stelle eingerichtet, um die Hilfsangebote der Essener Bürger und Bürgerinnen sowie der ansässigen Vereine, Verbände und Unternehmen zu koordinieren. Unter ukrainehilfe@essen.de werden alle Angebote gesichtet und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Von Sachspenden bittet die Verwaltung derzeit abzusehen.
Es wurde u.a. eine Stelle eingerichtet, um die Hilfsangebote der Essener Bürger und Bürgerinnen sowie der ansässigen Vereine, Verbände und Unternehmen zu koordinieren. Unter ukrainehilfe@essen.de werden alle Angebote gesichtet und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Von Sachspenden bittet die Verwaltung derzeit abzusehen.
Mülheim an der Ruhr
Die Stadt Mülheim an der Ruhr bietet umfassende Unterstützung an.
Die ehrenamtlichen Hilfen vor Ort (keine Sachspenden) werden vom Centrum für bürgerschaftliches Engagement (CBE) koordiniert. Die E-Mail-Adresse lautet: ukraine-hilfe@cbe-mh.de
Die ehrenamtlichen Hilfen vor Ort (keine Sachspenden) werden vom Centrum für bürgerschaftliches Engagement (CBE) koordiniert. Die E-Mail-Adresse lautet: ukraine-hilfe@cbe-mh.de
Oberhausen
Umfangreiche Hilfestellung und zahlreiche Informationen findet man auch bei der Stadt Oberhausen.
Hilfe für Künstler
Reisewarnungen Ukraine & Russland
Das Auswärtige Amt informiert auf ihrer Internetseite tagesaktuell zu Reisewarnungen in die Ukraine und nach Russland.
Sie erreichen die Krisenhotline des Auswärtigen Amts unter +49 (0) 30 / 5000 3000.
Krisenvorsorgeliste (ELEFAND)
In die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes können sich alle deutschen Staatsbürger eintragen, die sich vorübergehend im Ausland befinden. Mitreisende Familienmitglieder des gleichen Haushaltes – auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit – können als Begleitperson eingetragen werden. Die Registrierung wird allen Deutschen empfohlen - unabhängig vom Ort und der Dauer des Aufenthalts im Ausland. Über die Registrierung können die Auslandsvertretungen mit Deutschen im Gastland bei akuten Krisen in Kontakt treten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite des Auswärtigen Amtes.