EMAS-Register der deutschen Registrierungsstellen
EMAS = Eco-Management and Audit Scheme, ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union, das Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Branche dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Neue Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.
Der Aufbau eines Umweltmanagementsystems und die Abläufe entsprechen seit 2001 der ISO 14001. Unternehmen, die an EMAS teilnehmen wollen, müssen eine Umweltprüfung ablegen, ein wirksames Umweltmanagement einführen und eine Umwelterklärung erstellen. Die internen Dokumente sowie die Umwelterklärung werden von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter geprüft.
Bei positiver Prüfung wird die Umwelterklärung für gültig erklärt (validiert). Der Umweltgutachter achtet dabei nicht allein auf die Einhaltung der formellen Regeln, sondern vor allem auf die echte Umweltleistung des Unternehmens, wie die Einhaltung aller relevanten Umweltrechtsvorschriften und Umweltziele. Abschließend kann die Aufnahme des Unternehmens, mit Hauptsitz in NRW, in das EMAS-Register vorgenommen werden. EMAS-registrierte Organisationen haben u. a. Vorteile bei der öffentlichen Beschaffung, erhalten Gebührenreduktion sowie Verwaltungserleichterungen.
Hier finden Sie einen Text aus unserem MEO-Magazin zur Verleihung an Aldi Süd.
Die IHKs in Nordrhein-Westfalen haben sich bereits 1995 dafür entschieden, die Registrierungsstellenaufgabe zu zentralisieren und der Niederrheinischen IHK zu übertragen. Kontakt: Carolina Klimaschka, klimaschka@niederrhein.ihk.de Tel.: 0203 2821311