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Restaurants, Bistros, Kantinen, Cafés, Imbissbetriebe etc. verpflichtet, ihren Kunden auch Mehrwegbehälter für To-Go-Getränke oder Take-Away-Essen anzubieten.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat verschiedene Themenpapiere auf ihrer Website veröffentlicht – differenziert nach Wirtschaftszweigen, z. B. speziell für Handelsunternehmen, Versand- und Onlinehändler oder Kleinstinverkehrbringer.